20FEI46715 / NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.6; ESTW Ulm LST Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46715
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI46715 / NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.6; ESTW Ulm LST
NBS Wendlingen-Ulm; PA 2.6, Erweiterung ESTW-UZ Ulm um ESTW-A Ulm Hbf Süd und ESTW-A Ulm Hbf Nord
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava
Korridor Rhein - Donau im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TENtec), hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI46715 / NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.6; ESTW Ulm LST
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.thalesgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ulm
NBS Wendlingen-Ulm; PA 2.6, Erweiterung ESTW-UZ Ulm um ESTW-A Ulm Hbf Süd und ESTW-A Ulm Hbf Nord
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Projektanpassung BZ M22-1
Gemäß den Vereinbarungen im MV4 wird nach Eingang des umzusetzenden PT1 ein 60-Tage Nachtrag erstellt. Das entspricht einer Neubewertung des Vertrages auf Basis des bautechnisch freigegebenen PT1.
Zusätzlich wurden im Laufe des Projektfortschrittes und speziell während der PT2-Planung systemtechnische Grenzen auf Seiten des Herstellers aufgedeckt, die einer Anpassung der PT1-Planung und der daraus resultierenden Anpassung in der Ausführung bedurfte.