Ersatzneubau der Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen am Küstenkanal, Hier: Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 3801W235.03/512-2910-001;003;004

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsa-ems-nordsee.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau der Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen am Küstenkanal, Hier: Ingenieurleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 3801W235.03/512-2910-001;003;004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen sind aufgrund ihres Zustandes abgängig.

Umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Brückenzustände sind aufgrund des Alters und des allgemein schlechten Zustandes nicht zielführend. Daher sollen die vorhandenen Brücken inkl. derer Nebenanlagen zurück gebaut und an gleicher Stelle Ersatzneubauten mit den Zielgrößen einer durchgehenden Uferböschung, einer neuen Konstruktionsunterkante von +10,60 mNN, der Tragfähigkeit nach Lastmodell 1 und einer Anpassung der Regelquerschnitte errichtet werden.

Für die drei Brücken sind Bodenerkundungarbeiten auszuschreiben und die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten auszuwerten. Für die Brücken Esterwegen und Kortemoor sind Fiktiventwürfe aufzustellen. Das Ziel ist hier der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung nach § 41, Abs.5 WaStrG.

Ferner sind einzeln für die Brücken die Planungen soweit voran zu bringen, dass die öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren (nach Wasserstraßengesetz) eingeleitet werden können. Das Ziel ist der Planfeststellungsbeschluss für jede Brücke.

Ebenso ist der jeweilige Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 für die Brücken aufzustellen. Das Ziel ist hier der genehmigte Entwurf-AU.

Optional, nach weiterer Beauftragung sind die jeweiligen Vergabeunterlagen zu erstellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Emsland, Küstenkanal, B401, Kortemoor, Leegmoor, und Esterwegen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das WSA Ems-Nordsee plant im Zuge der Ersatzneubauten der o. g. Brücken ein durchgängiges, einheitliches Kanalprofil zu schaffen und eine lichte Durchfahrtshöhe auf 5,25 m über GWo herzustellen. Hierzu ist die lichte Weite von derzeit ca. 42,0m auf ca. 57,0m zu vergrößern und die Konstruktionsunterkante von +10,01mNN; +10,02mNN, bzw. +10,10mNN auf +10,60mNN anzuheben. Zudem werden die neuen Brücken an den Stand der Technik angepasst und nach dem Lastmodell 1 gemäß DIN EN 1991-2 bemessen.

Die Einhaltung dieser Randparameter hat Auswirkung auf die direkte Peripherie (Anhebung der Fahrbahngradiente). Die Abwicklung dieser Auswirkungen sind mit dem Brückenersatzneubauten abzuarbeiten.

Inhaltliche Planungsziele:

- Rückbau der vorhandenen Brücken inkl. derer Nebenanlagen wie Zufahrtsrampen, Treppenaufgänge und Spundwände

- Bau der neuen Brücken mit den neuen Zielgrößen, durchgehende Uferböschungen, neue Konstruktionsunterkante +10,60mNN, Tragfähigkeit nach Lastmodell 1, gemäß DIN EN 1991-2 und Anpassung des Regelquerschnitts des Überbaus nach den Vorgaben des Landkreis Emsland, bzw. der WSV.

- Anpassung der Zufahrtsrampen und der direkt anliegenden Straßen (Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen) an die neuen Fahrbahngradienten der Brücken

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen:

a) Nach der Ermittlung der Planungsrandbedingungen un der ersten Vorplanungen sind Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen zu Bodenerkundungsarbeiten (Aufschlussbohrungen und Rammkernsondierungen etc.) - die Aufschlüsse über die anstehenden Böden an den o. g. Brückenbauwerken liefern - zu erarbeiten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung und anschließende Beauftragung zur Ausführung dieser Bauleistungen erfolgt über das WSA Ems-Nordsee. Die Erstellung des Baugrund- und Gründungsgutachten gehört als besondere Leistung zum Leistungsumgfang des AN. Die sich hieraus abzuleitenden Erkenntnisse sind in die weitere Planung mit zu berücksichtigen.

b) Erstellen von Fiktiventwürfen und Kostenteilungsberechnungen für die Brücken Kortemoor und Esterwegen:

aa) Fiktiventwurf 1

Berücksichtigung der WSV-Belange, hier: Vergrößerung der lichten Weite zwischen den Widerlagern (Stützweite), sowie der neue Höhenlagen der Brücken aufgrund der größeren Durchfahrtshöhen (Konstruktionsunterkante KüK= +10,60mNN) bei unveränderter Nutzbreite unter Berücksichtigung der Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS)

bb) Fiktiventwurf 2

Berücksichtigung der Belange des Landkreis Emsland, hier unveränderte Stützweite und Höhenlage mit einer lichten Höhe der Konstruktionsunterkante von +10,02 mNN, bzw. +10,10 mNN, bei neuer Nutzbreite gemäß den Regelschnittvorgaben des Landkreis Emsland

Ziel:

Das Ziel der Fiktiventwürfe ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung für die Brücken Kortemoor und Esterwegen nach § 41, Abs.5 WaStrG.

Diese Kreuzungsvereinbarungen bilden die Grundlage für die weitere Entwurfsbearbeitung!

c) Danach sind die Planungsleistungen soweit voran zutreiben, dass die öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren (hier: nach Wasserstraßengesetz) für jede Brücke einzeln (drei Verfahren) eingeleitet werden können. -> Ziel: Planfeststellungsbeschluss

d) Parallel hierzu kann mit den Planungsleistungen für die Entwurf-AU's der Brückenbauwerke begonnen werden. Vor Abschluss dieser Planungsleistungen sind die sich ggfs. aus dem öffentlich-rechtlichen Verfahren ergebenen Nebenbestimmungen und/oder Auflagen in die Entwurf-AU's einzuarbeiten.

Die Ausführungsunterlagen (Entwurf-AU) sind nach den Verwaltungsvorschriften der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (insbesondere der VV-WSV 2107 „Entwurfsaufstellung“) zu erarbeiten. Die Entwurf-AU's werden vom WSA Ems-Nordsee, gemäß VV-WSV 2107 §13 (6) zunächst hinsichtlich Vertragserfüllung geprüft und von der GDWS genehmigt. -> Ziel: genehmigter Entwurf-AU

Optional, d.h. mit Vorliegen der genehmigten Entwurf-AU's und weiterer Beauftragung durch den AG, sind die jeweiligen Vergabeunterlagen (u.a. mit Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis und Entwurfszeichnungen, statischen Vorbemessungen, Massenermittlungen etc.) zu erstellen. Die Vergabereife für die Umsetzung der Maßnahme muss hergestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität, einschließlich technischer Wert / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 117-330503
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3801W235.03/512-2910-001;003;004
Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau der Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen am Küstenkanal, Hier: Ingenieurleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2022

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