Ersatzneubau der Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen am Küstenkanal, Hier: Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 3801W235.03/512-2910-001;003;004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsa-ems-nordsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen am Küstenkanal, Hier: Ingenieurleistungen
Die Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen sind aufgrund ihres Zustandes abgängig.
Umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Brückenzustände sind aufgrund des Alters und des allgemein schlechten Zustandes nicht zielführend. Daher sollen die vorhandenen Brücken inkl. derer Nebenanlagen zurück gebaut und an gleicher Stelle Ersatzneubauten mit den Zielgrößen einer durchgehenden Uferböschung, einer neuen Konstruktionsunterkante von +10,60 mNN, der Tragfähigkeit nach Lastmodell 1 und einer Anpassung der Regelquerschnitte errichtet werden.
Für die drei Brücken sind Bodenerkundungarbeiten auszuschreiben und die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten auszuwerten. Für die Brücken Esterwegen und Kortemoor sind Fiktiventwürfe aufzustellen. Das Ziel ist hier der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung nach § 41, Abs.5 WaStrG.
Ferner sind einzeln für die Brücken die Planungen soweit voran zu bringen, dass die öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren (nach Wasserstraßengesetz) eingeleitet werden können. Das Ziel ist der Planfeststellungsbeschluss für jede Brücke.
Ebenso ist der jeweilige Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 für die Brücken aufzustellen. Das Ziel ist hier der genehmigte Entwurf-AU.
Optional, nach weiterer Beauftragung sind die jeweiligen Vergabeunterlagen zu erstellen.
Landkreis Emsland, Küstenkanal, B401, Kortemoor, Leegmoor, und Esterwegen
Das WSA Ems-Nordsee plant im Zuge der Ersatzneubauten der o. g. Brücken ein durchgängiges, einheitliches Kanalprofil zu schaffen und eine lichte Durchfahrtshöhe auf 5,25 m über GWo herzustellen. Hierzu ist die lichte Weite von derzeit ca. 42,0m auf ca. 57,0m zu vergrößern und die Konstruktionsunterkante von +10,01mNN; +10,02mNN, bzw. +10,10mNN auf +10,60mNN anzuheben. Zudem werden die neuen Brücken an den Stand der Technik angepasst und nach dem Lastmodell 1 gemäß DIN EN 1991-2 bemessen.
Die Einhaltung dieser Randparameter hat Auswirkung auf die direkte Peripherie (Anhebung der Fahrbahngradiente). Die Abwicklung dieser Auswirkungen sind mit dem Brückenersatzneubauten abzuarbeiten.
Inhaltliche Planungsziele:
- Rückbau der vorhandenen Brücken inkl. derer Nebenanlagen wie Zufahrtsrampen, Treppenaufgänge und Spundwände
- Bau der neuen Brücken mit den neuen Zielgrößen, durchgehende Uferböschungen, neue Konstruktionsunterkante +10,60mNN, Tragfähigkeit nach Lastmodell 1, gemäß DIN EN 1991-2 und Anpassung des Regelquerschnitts des Überbaus nach den Vorgaben des Landkreis Emsland, bzw. der WSV.
- Anpassung der Zufahrtsrampen und der direkt anliegenden Straßen (Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen) an die neuen Fahrbahngradienten der Brücken
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen:
a) Nach der Ermittlung der Planungsrandbedingungen un der ersten Vorplanungen sind Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen zu Bodenerkundungsarbeiten (Aufschlussbohrungen und Rammkernsondierungen etc.) - die Aufschlüsse über die anstehenden Böden an den o. g. Brückenbauwerken liefern - zu erarbeiten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung und anschließende Beauftragung zur Ausführung dieser Bauleistungen erfolgt über das WSA Ems-Nordsee. Die Erstellung des Baugrund- und Gründungsgutachten gehört als besondere Leistung zum Leistungsumgfang des AN. Die sich hieraus abzuleitenden Erkenntnisse sind in die weitere Planung mit zu berücksichtigen.
b) Erstellen von Fiktiventwürfen und Kostenteilungsberechnungen für die Brücken Kortemoor und Esterwegen:
aa) Fiktiventwurf 1
Berücksichtigung der WSV-Belange, hier: Vergrößerung der lichten Weite zwischen den Widerlagern (Stützweite), sowie der neue Höhenlagen der Brücken aufgrund der größeren Durchfahrtshöhen (Konstruktionsunterkante KüK= +10,60mNN) bei unveränderter Nutzbreite unter Berücksichtigung der Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS)
bb) Fiktiventwurf 2
Berücksichtigung der Belange des Landkreis Emsland, hier unveränderte Stützweite und Höhenlage mit einer lichten Höhe der Konstruktionsunterkante von +10,02 mNN, bzw. +10,10 mNN, bei neuer Nutzbreite gemäß den Regelschnittvorgaben des Landkreis Emsland
Ziel:
Das Ziel der Fiktiventwürfe ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung für die Brücken Kortemoor und Esterwegen nach § 41, Abs.5 WaStrG.
Diese Kreuzungsvereinbarungen bilden die Grundlage für die weitere Entwurfsbearbeitung!
c) Danach sind die Planungsleistungen soweit voran zutreiben, dass die öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren (hier: nach Wasserstraßengesetz) für jede Brücke einzeln (drei Verfahren) eingeleitet werden können. -> Ziel: Planfeststellungsbeschluss
d) Parallel hierzu kann mit den Planungsleistungen für die Entwurf-AU's der Brückenbauwerke begonnen werden. Vor Abschluss dieser Planungsleistungen sind die sich ggfs. aus dem öffentlich-rechtlichen Verfahren ergebenen Nebenbestimmungen und/oder Auflagen in die Entwurf-AU's einzuarbeiten.
Die Ausführungsunterlagen (Entwurf-AU) sind nach den Verwaltungsvorschriften der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (insbesondere der VV-WSV 2107 „Entwurfsaufstellung“) zu erarbeiten. Die Entwurf-AU's werden vom WSA Ems-Nordsee, gemäß VV-WSV 2107 §13 (6) zunächst hinsichtlich Vertragserfüllung geprüft und von der GDWS genehmigt. -> Ziel: genehmigter Entwurf-AU
Optional, d.h. mit Vorliegen der genehmigten Entwurf-AU's und weiterer Beauftragung durch den AG, sind die jeweiligen Vergabeunterlagen (u.a. mit Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis und Entwurfszeichnungen, statischen Vorbemessungen, Massenermittlungen etc.) zu erstellen. Die Vergabereife für die Umsetzung der Maßnahme muss hergestellt werden.
Eignungskriterium Gewichtung/Mindestanforderung:
a) Referenznachweise über vergleichbare freiberufliche Dienstleistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren
„Stahlbrücken über Verkehrswege“ - 60 %
b) Geschäftsumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Geschäftsbereich vergleichbarer Dienstleistungen - 20 %
c) Anzahl der Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte - 20 %
d) Nicht-Vorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen - Mindestanforderung
e) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestanforderung
f) Eintragung in das Berufsregister- Mindestanforderung
Bewertungsmaßstab zu a)
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Es sind 5 Referenzen benannt, die Ingenieurleistungen im Bereich des Brückenbau im Kreuzungsbereich über Verkehrswege behandeln.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Es sind 4 Referenzen benannt, die Ingenieurleistungen im Bereich des Brückenbaus im Kreuzungsbereich über Verkehrswege behandeln.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Es sind 3 Referenzen benannt, die Ingenieurleistungen im Bereich des Brückenbaus im Kreuzungsbereich über Verkehrswege behandeln.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Es sind 2 Referenzen benannt, die Ingenieurleistungen im Bereich des Brückenbaus im Kreuzungsbereich über Verkehrswege behandeln.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Es sind 1 Referenzen benannt, die Ingenieurleistungen im Bereich des Brückenbaus im Kreuzungsbereich über Verkehrswege behandeln.
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Es sind keine Referenzen benannt, die Ingenieurleistungen im Bereich des Brückenbaus im Kreuzungsbereich über Verkehrswege behandeln.
Bewertungsmaßstab zu b)
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Geschäftsumsatz >= 1.500.000,- €
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Geschäftsumsatz >= 1.320.000,- €
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Geschäftsumsatz >= 1.130.000,- €
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Geschäftsumsatz >= 940.000,- €
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Geschäftsumsatz >= 750.000,- €
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Geschäftsumsatz < 750.000,- €
Bewertungsmaßstab zu c)
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Es sind im Mittel 14 oder mehr Beschäftigte inkl. Führungskräfte in dem Aufgabenfeld vorhanden
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Es sind im Mittel 12 oder mehr Beschäftigte inkl. Führungskräfte in dem Aufgabenfeld vorhanden.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Es sind im Mittel 10 oder mehr Beschäftigte inkl. Führungskräfte in dem Aufgabenfeld vorhanden.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Es sind im Mittel 8 oder mehr Beschäftigte inkl. Führungskräfte in dem Aufgabenfeld vorhanden
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Es sind im Mittel 6 oder mehr Beschäftigte inkl. Führungskräfte in dem Aufgabenfeld vorhanden
0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt :
Es sind im Mittel weniger als 6 Beschäftigte inkl. Führungskräfte in dem Aufgabenfeld vorhanden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Das Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Ergenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Ausfüllhinweise zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung: Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit "keine" oder mit einer anderen Kenntlichtmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungene/Nachweise sind gem Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- zu § 45 (1) 1 VgV: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
- zu § 45 (1) 3 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen.
Zu § 45 (1) 3 VgV:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversichungsdeckung von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Vermogens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungsumme beträgt
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklrung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenrklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auf für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- Zu § 46 (3) 1 VgV: Referenzen über abgeschlossene Leistungen, s. II2.9 a)-c)
siehe hierzu auch II 2.9 d)-f)
d) Nicht-Vorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen - Mindestanforderung
e) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Mindestanforderung
f) Eintragung in das Berufsregister- Mindestanforderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV 2.3:
Der vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.