IBM Passport Advantage Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0034

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dff1e89f-ef79-4a5b-b98e-b58d2aafff33
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IBM Passport Advantage

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0034
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

IBM Passport Advantage

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KfW hat zwei Beitrittserklärungen zum Internationalen Passport Advantage Agreement der IBM („IPAA“) unterzeichnet.

Als autorisierter Businesspartner der IBM verschafft der Auftragnehmer zu den Bedingungen dieses IPAA nach mitgeteiltem Bedarf der KfW

i. Software und Nutzungs-Lizenzen des Herstellers IBM sowie

ii. Software Subscription und Support (SWSS) des Herstellers IBM für neu überlassene und für bereits bei der KfW eingesetzte IBM Software.

Nach mitgeteiltem Bedarf der KfW

iii. erbringt der Auftragnehmer ergänzenden Support

iv. installiert und konfiguriert der Auftragnehmer die überlassene Software, unterstützt die KfW vor und während der Betriebsphase und berät zum Einsatz der Software oder verschafft entsprechende Leistungen des Herstellers IBM.

Ihren konkreten Bedarf wird die KfW dem Auftragnehmer jeweils in Textform übermitteln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich automatisch drei Mal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vom Auftragnehmer mit einer Frist von einem Jahr oder der KfW mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Partner Status für IBM Passport Advantage (Eigenerklärung)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ich oder ein Mitglied unserer Bietergemeinschaft oder ein drittes Unternehmen, das ich / wir zur Leistungserbringung einsetze(n) und

dessen Eignung ich mir / wir uns ausleihe(n), ist entweder selbst der Hersteller oder er ist offizieller Platinum Partner des Herstellers

für IBM Passport Advantage und entsprechend als solcher zertifiziert / zugelassen / autorisiert. Im letztgenannten Fall werde ich bzw.

wird unsere Bietergemeinschaft bzw. wird der eignungsleihende Dritte während der Dauer des Vertrags den Reseller- oder

Partnerstatus aufrecht erhalten und der KfW auf Verlangen nachweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat in seinem Betrieb alle Anforderungen zu erfüllen, die gemäß Vertragsbedingungen an die Informationssicherheit gestellt sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/12/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebots müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.

2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2022

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