22FEI61683 ESTW Riedbahn: Blockanpassung im RSTW SpDr L60 Groß Gerau und Worms, Betriebsfertiger Umbau der RSTW Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61683
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI61683 ESTW Riedbahn: Blockanpassung im RSTW SpDr L60 Groß Gerau und Worms, Betriebsfertiger Umbau der RSTW Sicherungsanlage
22FEI61683 ESTW Riedbahn: Blockanpassung im RSTW SpDr L60 Groß Gerau und Worms, Betriebsfertiger Umbau der RSTW Sicherungsanlage
Groß Gerau
RSTW SpDrL60 Groß Gerau und Worms, Signaltechnische Stellwerks-/Blockanpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemäß Modulvertrag 3 RSTW, Pkt. 5.2 im Verhandlungsverfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 3 RSTW in dieser Technik abgeschlossen hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22FEI61683 ESTW Riedbahn: Blockanpassung im RSTW SpDr L60 Groß Gerau und Worms, Betriebsfertiger Umbau der RSTW Sicherungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.