Neubau 6 BÜSA, Strecke Hagenow Land - Holthusen (6442) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60393
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 6 BÜSA, Strecke Hagenow Land - Holthusen (6442)
Neubau 6 BÜSA, Strecke Hagenow Land - Holthusen (6442) auf Basis des Modulvertrag BÜSA 2020 (Absatz 5.4 Miniwettbewerb für Einzelprojekte über mind.5 BÜ).
Neubau von 6 BÜSA
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Beschaffung erfolgte auf Basis und mit den Firmen des MV BÜSA 2020. Der MV BÜSA wurde mit den Firmen abgeschlossen, die eine gültige Präqualifikation hatten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 6 BÜSA, Strecke Hagenow Land - Holthusen (6442)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.