TGA-Planung LP 5-9 in den AG 1-3,7,8 für den 2. BA des Teilneubaus im St. Josefs-Hospital Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: P0120
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.joho.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung LP 5-9 in den AG 1-3,7,8 für den 2. BA des Teilneubaus im St. Josefs-Hospital Wiesbaden
Die St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH ist ein freigemeinnütziges Akutkrankenhaus der Schwerpunktversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Aktuell laufen die Baumaßnahmen für den 1. BA des Teilneubaus, er wird 2023 in Betrieb gehen. 2024 wird der 2. BA begonnen – Fertigstellung 12/2026. Für den 2. BA und dessen Anbindung an den Bestand sind die Planungsleistungen bis einschließlich Genehmigungsplanung abgeschlossen. Aufgrund einer Kündigung des bestehenden Planungsvertrages TGA -Anlagengruppen 1-3, 7 med. Gase und Feuerlöschtechnik sowie 8 sollen auf diesem Wege die Planungen für die Leistungsphasen 5-9 ausschließlich für den 2. BA vergeben werden. Der 2. BA umfasst 26.200 m² BGF, in ihm sind die gesamte Ver- und Entsorgung sowie medizinische Funktionsstellen und Pflegestationen vorgesehen. Die Baukosten KG 200-700 des 2. BA betragen als verbindliche Kostenobergrenze 85 Mio. € brutto, die Kosten der KG 400 belaufen sich auf 40 Mio. € brutto.
Es soll ein Vertrag mit Pauschalvergütung auf Basis einer Baukostenvereinbarung im Sinne des § 6 Abs. 2 HOAI abgeschlossen werden.
In der Stufe 2 dieses VgV-Verfahrens erhalten die fünf für die Verhandlung vorgesehenen Bewerber die Entwurfsplanung incl. der Kostenberechnung. Es wird erwartet, dass im Verhandlungsverfahren qualifizierte Aussagen zur Planung und zu den Kosten gemacht werden.
Wiesbaden
Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3, 7 (Feuerlöschtechnik, med.Gase) und 8, HOAI § 55, LP 5-9
In Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung kann sich auch ein längerer Umsetzungszeitraum ergeben.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max 51 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der
höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die LP 5-7. Die weitere Beauftragung erfolgt stufen- und ggfs. abschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Insofern nicht alle Leistungsphasen der HOAI seitens des AG innerhalb von 24 Monaten nach Auftragserteilung beauftragt werden, besteht für den AN kein Urheberschutz für bereits erbrachte Planungsleistungen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer bei nicht erfolgter Weiterbeauftragung keine weitergehenden Ansprüche (zum Beispiel auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) geltend machen. Aus der späteren Beauftragung einzelner Leistungsphasen ebenso wie aus einer unterbliebenen Beauftragung oder einer etwaigen Unterbrechung im Zusammenhang mit der vorgesehenen stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung seines Honorars noch Schadensersatz fordern. Vielmehr ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese Leistungen entsprechend den Bedingungen des Vertrages auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht!
Der/die Projektleiter*in muss über die Qualifikation „Ingenieur“ verfügen. Der/die Objektüberwacher*in muss über die Qualifikation „Ingenieur“, „Techniker“ oder „Meister“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben für den/die Projektleiter*in und Objektüberwacher*in::
- Name
- Berufsstand und akad. Grad/qualifizierender Abschluss
- Datum des qualifizierenden Abschlusses
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Berufshaftpflicht: Der Auftraggeber verlangt den Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2020 bis 2022;
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in den letzten beiden Jahren jeweils
mindestens 5 Ingenieure/Techniker/Meister
Es können insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag sowie Checkliste zur Bewertung, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Krankenhaus-Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Akutkrankenhaus (keine Reha-Klinik o.ä.);
• Inbetriebnahme nach dem 01.01.2013
• Investitionsvolumen >= 40 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276);
• Die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben;
• Die Planungsleistung mindestens LP 5-8 in den Anlagengruppen 1-3,7 med. Gase und 8 waren beauftragt.
• Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt Dienstag, 18. Oktober 2022
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Freitag, 18. November 2022 10 Uhr
Auswertung Stufe 1 Mittwoch, 23. November 2022
Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Mittwoch, 23. November 2022
Erstangebot einreichen Freitag, 16. Dezember 2022 10 Uhr
Vergabeverhandlung Mittwoch, 21. Dezember 2022 Uhrzeit gemäß Einladung
finales Angebot einreichen Mittwoch, 28. Dezember 2022 10 Uhr
Information über beabsichtigte Vergabe Mittwoch, 28. Dezember 2022
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gem. § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, ist ein Antrag auf Vergabenachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergaberechtsprechung geht regelmäßig davon aus, dass die Rüge gem. Nr. 1 dann unverzüglich erfolgt ist, wenn sie binnen einer Woche nach Kenntniserlangung ausgesprochen wird.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.