Herstellung einer senkrechten PV-Anlage auf den Freiflächen entlang der Startbahn 18West am Flughafen Frankfurt Main Referenznummer der Bekanntmachung: 711-22VM
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung einer senkrechten PV-Anlage auf den Freiflächen entlang der Startbahn 18West am Flughafen Frankfurt Main
Hintergrund:
Bis 2030 wird die Fraport AG die CO2 Emissionen am Standort Frankfurt auf 75.000 Tonnen pro Jahr senken; bis 2045 sollen die CO2 Emissionen auf null sinken. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Fraport AG am eigenen Standort auf den Freiflächen entlang der Startbahn 18 West die Planung und Installation eines senkrechten PV-Parks auf einer Fläche von ca. 26 Hektar. Zur Sicherstellung einer hocheffizienten PV-Anlage und der daraus resultierenden Stromertragsmaximierung sind folgende Qualitätsmerkmale zu gewährleisten:
Qualitäten/Merkmale:
Allgemeines
• Senkrechte Aufstellung zum Boden (90 C°)
• Kein Einfluss auf Niederschlagsverteilung
• Geringer Einfluss auf Vegetation
• Geringe Verschattung des Untergrundes
• EPC Leistung bis zum Übergabepunkt an der Mittelspannung
• Baustart: Q4/2023
Module
• Rahmenlose bifaciale Glas-Glas-Module mit IEC61215 Zertifizierung
• Hocheffiziente monokristalline bifaciale PV Module
(Modulwirkungsgrad > 20 %)
• Bifacialität mindestens 90 % bei max. 3 % Toleranz
• Keine Verschattungen der Zellrückseiten z. B. durch Produktkennzeichnung, Junction-Box oder sonstiger Bauteile bei rechtwinkliger Einstrahlung zulässig
Gestellkonstruktion & Montage
• Geeignetes Gestellsystem mit verschattungsminimierender Konstruktion, in das rahmenlose bifaciale Glas-Glas-Module senkrecht eingesetzt werden können
- Keine Verschattung der Gestellbauteile auf die aktive Zellfläche der Module unter folgenden Winkeln bei Montage:
o In horizontaler Richtung aus Süd: 60°
o In horizontaler Richtung aus Nord: 30°
o In vertikaler Richtung aus Ost/West: 45°
• Material des Gestells: verzinkter Stahl, Edelstahl, Aluminium, EPDM etc.
• Montage aller Module an ihren langen Kanten in der Waagerechten
• Lichter Bodenabstand min. 0,50 m; Gesamthöhe max. 2,70 m bzw. max. 1,5 m an der Startbahn
Sollten Sie über die notwendigen Expertisen in den genannten Qualitätsanforderungen zur Umsetzung verfügen und an der Umsetzung des Projektes interessiert sein, bitten wir Sie, bis zum 31.10.2022 12 Uhr ein Exposé Ihrer Firma sowie Referenzen zu bereits errichteten Anlagen mit Ausweisung der beschriebenen Qualitäten per E-Mail an [gelöscht] zukommen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass es sich nur um eine Marktabfrage handelt, die einem etwaigen Vergabeverfahren vorgelagert ist – bitte sehen Sie von der Übersendung von Angeboten ab.
Eine nähere Beschreibung der Beschaffung erfolgt mit der EU-weiten Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient lediglich der frühzeitigen Information des Marktes über die beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Rahmenvereinbarung tatsächlich ausgeschrieben wird.
Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 Sektorenverordnung (SektVO) macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.