Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 Referenznummer der Bekanntmachung: 2025 LLW Mitte
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007
Hessen
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LLW-Mitte auf folgenden Linien zu erbringen:
- regionale Linie LM-59: Limburg – Eschhofen – Runkel / Limburg;
- regionale Linie 282: Limburg / Niederbrechen – Villmar – Weilburg.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes. Die vorgenannten Anforderungen sind öffentlich zugänglich auf der RMV-Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" unter https://avb.rmv.de/s/lRGjiTM5jtob6o4.