Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37737
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Aufgrund der erforderlichen Kabelanlagen für das ESTW Bergisch Gladbach ist die Erweiterung des Planfeststellngsabschnittes 2.1 erforderlich. Ursprünglich waren keine Kabelanlagen über den Planfeststellungsabschnitt hinaus geplant. Durch eine Änderung der ESTW Planung, sind nun Kabelanlagen in dem erweiterten Bereich erforderlich. Zur Planung der Kabelanlagen, ist es erforderlich, dass in dem erweiterten Planfeststellungsabschnitt die Vermessung der Profile der Gleisanlage durchgeführt wird.
(MKA 6_8)
Dadurch, dass die ARGE S11 VP1 ILF sowohl mit der Erstellung des BIM Modells und der restlichen Vermessung beauftragt ist, ist es erforderlich, dass die ARGE ebenfalls das Aufmaß der Baulücke durchführt. Für die Modellierung des Bestandes wird ein Aufmaß auf einem gewissen Niveau benötigt, welches der Modellersteller vorgibt. Um Fehler in der Modellierung und das Risiko von weiteren Vermessungen zu vermeiden, ist es erforderlich dass der Ersteller des Bestandsmodells die Vermessung durchführt. Die Erstellung der beschriebenen Ausarbeitung durch einen anderen AN würde erhebliche Zusatzkosten verursachen, da sich dieser zum einen in die Planungsaufgabe einarbeiten muss und zunächst auf Seiten des Modellerstellers Vermessungsbereiche festgelegt werden müssen und Anforderungen an das Aufmaß gestellt werden müssen, damit die Daten verwendet werden können. Das Risiko dass der Modellersteller dennoch Mängel an dem Aufmaß feststellt ist bei einer nicht eigenen Durchführung hoch.