Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten zur betrieblichen Treibhausgaskompensation der GIZ Referenznummer der Bekanntmachung: 7200074474
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten zur betrieblichen Treibhausgaskompensation der GIZ
Die vorliegende Ausschreibung dient der Kompensation der THG-Emissionen der GIZ des In- und Auslands für das Jahr 2022 (auf Grundlage einer Prognose).
Siehe Leistungsbeschreibung
Erstplaziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Zweitplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Drittplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Viertplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Fünftplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Sechstplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Siebtplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Achtplatziertes Los
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit diesem Beschaffungsvorgang bis zu 78.000 Minderungsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2022.
Die Kompensation der Vorhaben soll dabei mit hochwertigen Emissions-Minderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen. Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, CDM EB) eingestuft sein. Zudem müssen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 Par. 4 des ÜvP erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 2 WRegG vorliegen und Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Vertragsbeziehungen mit der GIZ.
Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Handel von Emissionsminderungsgutschriften) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 nicht einen jährlichen Netto-Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte bzw. -verkäufe von jeweils mindestens 10.000 Emissionsminderungsgutschriften in den letzten 3 Jahren nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYRHZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.