SPGK_EÜ Koblenzer Straße, Bad Oeynhausen (Strecke 1820 in km 77,548) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60104
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 159-454947)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_EÜ Koblenzer Straße, Bad Oeynhausen (Strecke 1820 in km 77,548)
SPGK_EÜ Koblenzer Straße, Bad Oeynhausen (Strecke 1820 in km 77,548)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Name und Adressen
DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 60327
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Name und Adressen
DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 60327
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/cbfb3683-64e5-49bb-8b63-a9eea693bd41
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/059805ca-fc5f-45d3-b55f-d6b24446dce7
Tag: 10.10.2022
Ortszeit: 10:00
Tag: 13.10.2022
Ortszeit: 12:00
Tag: 10.10.2022
Ortszeit: 10:00
Ort: keine öffentliche Submission, da EU-Verfahren
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: keine öffentliche Submission, da EU-Verfahren
Tag: 13.10.2022
Ortszeit: 12:00
Ort: keine öffentliche Submission, da EU-Verfahren
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: keine öffentliche Submission, da EU-Verfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
• Der Rahmenterminplan wurde (ausschließlich) in der Zeile 9 angepasst.• Das LV wurde in der Pos. 01.01.0190 textlich angepasst. Ausschließlich diese Position wurde angepasst. Wir bitten alle Bieter das aktuelle LV für die Submission zu verwenden.• Auf Grund der kurzfristigen Änderungen wurde der Submissionstermin auf den 13.10.2022 um 12.00 Uhr verlegt.