Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Grundschule Bültenweg Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 65_101 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Grundschule Bültenweg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bestellung, Lieferung, das koordinieren vom Aufbau und der Aufbau / Montage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Art und Umfang der Leistung: Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Montage der ausgeschriebenen Ausstattung und Möblierung. Unter anderen: Angaben fassen abweichende Spezifikationen zusammen, dem Grunde nach: - 156 Stück Schülerstühle- 22 Stück Hocker - Werkraum- 23 Stück Einzelschülertische- 60 Stück Zweierschülertische- 12 Stück EDV-Tische- 6 Stück Lehrerpult- 26 Stück Klassenschränke- 40 Stück Klassenregale- 6 Stück Metallschränke- 5 Stück Werkbänke - 4 Stück Bürostuhl- 21 Stück Besprechungstische- 20 Stück Bürotische- 22 Stück Büroschränke / Sideboards- 11 Regalsysteme- 7 Stück Eigentumsschränke - 1 Küchenzeile 1.20m – exklu. Elt.-Geräte - Diverses: Teppich, Sofa, Whiteboards, Kleiderständer, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31244
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.