Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Grundschule Bültenweg Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 65_101 2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Grundschule Bültenweg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bestellung, Lieferung, das koordinieren vom Aufbau und der Aufbau / Montage
selbst der im folgenden beschriebenen Ausstattung und Möblierung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Art und Umfang der Leistung:
Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Montage der ausgeschriebenen Ausstattung und Möblierung.
Unter anderen:
Angaben fassen abweichende Spezifikationen zusammen, dem Grunde nach:
- 156 Stück Schülerstühle
- 22 Stück Hocker - Werkraum
- 23 Stück Einzelschülertische
- 60 Stück Zweierschülertische
- 12 Stück EDV-Tische
- 6 Stück Lehrerpult
- 26 Stück Klassenschränke
- 40 Stück Klassenregale
- 6 Stück Metallschränke
- 5 Stück Werkbänke
- 4 Stück Bürostuhl
- 21 Stück Besprechungstische
- 20 Stück Bürotische
- 22 Stück Büroschränke / Sideboards
- 11 Regalsysteme
- 7 Stück Eigentumsschränke
- 1 Küchenzeile 1.20m – exklu. Elt.-Geräte
- Diverses: Teppich, Sofa, Whiteboards, Kleiderständer, etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind.
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er für die Regelung von Schadensersatzansprüchen eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden bis zu 1 Mio. € (pro Fall) und für Personenschäden bis zu 2 Mio. € (pro Fall) abgeschlossen hat. Der Nachweis der Versicherung sollte mit Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Auftragsdauer eine derartige Versicherung aufrechtzuerhalten und der Stadt das Bestehen dieser Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Arbeitgeber einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.