Erneuerung Krbw Karlsruhe-Durlach, Str. 4000 km 69+494, Vorabmaßnahme Kabelquerung Bf Durlach. Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59650
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Krbw Karlsruhe-Durlach, Str. 4000 km 69+494, Vorabmaßnahme Kabelquerung Bf Durlach.
Erneuerung Krbw Karlsruhe-Durlach, Str. 4000 km 69+494, Vorabmaßnahme Kabelquerung Bf Durlach.
Beschreibung des Vorhabens:
Im Bf Karlsruhe-Durlach (Strecke 4000, ca. km 68,3) soll eine neue Kabelquerung mittels Durchpressung errichtet und weiterer Kabeltiefbau durchgeführt werden.
Umfang der Maßnahme:
• Durchpressung eines Kabelschutzrohres DN 800, Länge ca.45m, mit Start- und Zielgrube, unter im Betrieb befindlichen Gleisen
• Herstellung von ca. 5 Kabelschächten in und außerhalb von Bahnsteigen
• Einbau von Kabelleerrohren (teilweise im Bahnsteigbereich, Gesamtlänge der Bündel ca. 90m) und Kabelkanälen (Gesamtlänge ca. 30m)
Karlsruhe-Durlach
Im Bf Karlsruhe-Durlach (Strecke 4000, ca. km 68,3) soll eine neue Kabelquerung mittels Durchpressung errichtet und weiterer Kabeltiefbau durchgeführt werden. • Durchpressung eines Kabelschutzrohres DN 800, Länge 45m, mit Start- und Zielgrube, unter im Betrieb befindlichen Gleisen
• Herstellung von 5 Kabelschächten in und außerhalb von Bahnsteigen
• Einbau von Kabelleerrohren (teilweise im Bahnsteigbereich, Gesamtlänge der Bündel ca. 90m) und Kabelkanälen (Gesamtlänge ca. 30m)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Krbw Karlsruhe-Durlach, Str. 4000 km 69+494, Vorabmaßnahme Kabelquerung Bf Durlach.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausschreibung wird wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit des vorliegenden Angebotes und damit fehlenden Eingangs annehmbarer Angebote aufgehoben.
Zudem haben sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert, die Maßnahme wird mit geänderten Ausschreibungsunterlagen, erneut frühestens 2024 ausgeschrieben.
MfG FE.EI-SW-B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.