MKK - 22001 - RV Gefahrstoffsanierung/Demontagearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: MKK 22001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
MKK - 22001 - RV Gefahrstoffsanierung/Demontagearbeiten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die brandschutztechnische Sanierung der Kopernikusschule in Freigericht-Somborn, Gewerk Gefahrstoffsanierung/Demontagearbeiten
Freigericht-Somborn
Der Main-Kinzig-Kreis ist Träger der Schulen im Kreisgebiet. Für die Kopernikusschule in Freigericht ist die brandschutztechnische Sanierung des Hauptgebäudes vorgesehen. Aufgrund der fehlenden Raumkapazitäten und der hohen Schülerzahlen ist eine Sanierung ohne Unterteilung in einzelne Bauabschnitte nicht möglich. Daher ist grundsätzlich von einer diskontinuierlichen Arbeitsabwicklung der Baustelle auszugehen. Dies ist bei der Kalkulation der Arbeitsleistungen zu berücksichtigen.
Die Einhaltung der vorgegebenen Bauzeiten erfordern ggf. den Einsatz eines Dreischichtbetriebes und Wochenendarbeiten, incl. Nachtarbeiten, siehe hierzu auch die Angaben im Leistungsverzeichnis. Der Auftraggeber wird sich bemühen, diese Arbeitsweisen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Auf Grund der teilweisen Kleinteiligkeit und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelnen auszuführenden Arbeiten sind jederzeit extrem kurze Reaktionszeiten des Auftragnehmers notwendig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich daher jederzeit, innerhalb von 48 Stunden an den Arbeitstagen Montag - Freitag, von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, nach Aufforderung durch den Auftraggeber die notwendigen Mitarbeiter vor Ort zu haben.
Um die Schulnutzung zu gewährleisten, ist die Bildung sehr kleiner Bauabschnitte erforderlich; dies erschwert aber die gewünschte schnelle Umsetzung der Maßnahme. Daher hat sich der Kreis entschlossen, Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für verschiedene Gewerke auszuschreiben, damit gewährleistet ist, dass die einzelnen Bauabschnitte kontinuierlich und möglichst in kurzer Zeit bearbeitet werden können.
Dieses Vorgehen wurde gewählt:
• um eine konstante Bauabwicklung abzusichern.
• um den Koordinationsaufwand zu verringern
• um Kalkulationsrisiken zu minimieren
Grundlage des vorliegenden Verfahrens zur Bestimmung des Rahmenvertragspartners sowie Grundlage späterer Einzelaufträge mit dem Rahmenvertragspartner sind auch die von dem Bieter im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verfahren übergebenen Erklärungen und Nachweise sowie seine in diesem Verfahren festgestellte Eignung. Für den Auftraggeber sind das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und fachgerechte Erbringung der Leistung von wesentlicher Bedeutung.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt in 12/2022 und endet in 11/2026. Eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um ein Jahr ist möglich, wenn sich abzeichnet, dass die Fertigstellung der brandschutztechnischen Sanierung der Kopernikusschule innerhalb der vierjährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht gelingen wird.
Es sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage der Bescheinigung der Sachkunde gemäß TRGS 521, alternativ kann auch die gültige Bescheinigung der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 oder 4, einschließlich ggf. erforderlicher Auffrischungsbescheinigungen der Sachkunde nach TRGS 519 vorgelegt werden
- Vorlage der Bescheinigung der gültigen Zulassung nach Gefahrstoffverordnung für umfangreiche Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten und der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3, einschließlich ggf. erforderlicher Auffrischungsbescheinigungen der Sachkunde nach TRGS 519
- Gültige Sachkundenachweise gemäß DGUV 101-004 (ehemals BGR 128) der Aufsichtsführenden bei der sonstigen Gefahrstoffsanierung.
- Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots. Hieraus muss hervorgehen, dass der Aussteller der Erklärung (Person des Erklärenden) für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handelsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots ist, versichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebots, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handelsregister erfolgt sind.
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft inklusive Nennung der Lohnsummen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU-VOB/A
1. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union oder dem EWR ansässigen Versicherungsgesellschaft mit Deckung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000.- EUR und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 3.000.000.- EUR je Schadenfall, jährlich jeweils 2-fach maximiert; alternativ Bestätigung eines Versicherers/Versicherungsmaklers, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Ausschluss der Radiusklauses ist erforderlich. Deckung inkl. Asbest, biopersistente KMF u.a. Gefahrstoffe, BioStoff-Sanierung.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der Versicherungsnachweis von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt wird, wenn zugleich nachgewiesen wird, dass der Versicherungsschutz Haftpflichtansprüche aus der Beteiligung an ARGEN vollständig (d.h. z.B. nicht quotenmäßig begrenzt) umfasst. Andernfalls sind die Bescheinigungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Bieters unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich von Gefahrstoffsanierungsarbeiten unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
4. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich von Demontagearbeiten unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 1: Mindestdeckungssummen für Personenschäden: 3.000.000 Euro, Mindestdeckungssumme für Vermögens- und sonstige Schäden: 3.000.000 Euro.
zu 2: Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 1.000.000.- € netto betragen haben.
zu 3: Der Umsatz im Bereich von Gefahrstoffsanierungsarbeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 500.000.- € netto betragen haben.
zu 4: Der Umsatz im Bereich von Demontagearbeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 250.000.- € netto betragen haben.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der gewerblichen Mitarbeiter/innen in Vollzeitbeschäftigung (Anstellung mit mehr als 30 Wochenstunden) der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt.
2. Vorlage von Referenzen über Gefahrstoffsanierungsarbeiten im Bereich von Gebäudesanierungen, die in den letzten fünf Kalenderjahren durchgeführt wurden, wobei es genügt, dass die Leistung im Referenzzeitraum beendet wurde.
3. Vorlage von Referenzen über Demontagearbeiten, die in den letzten fünf Kalenderjahren durchgeführt wurden, wobei es genügt, dass die Leistung im Referenzzeitraum beendet wurde.
zu 1: Das Unternehmen muss mindestens 30 vollzeitbeschäftigte gewerbliche Mitarbeiter/innen beschäftigen.
zu 2 und 3: Es müssen jeweils mindestens 3 in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, mit denen jeweils die folgenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
- Projekt als Schulgebäude
- Bauen im Bestand: Gefahrstoffsanierungsmaßnahme mit mind. 2.000 m² BGF
- Projekt mit Auftragsvolumen der Gefahrstoffsanierungsarbeiten von mindestens 150.000.- € (netto)
- Projekt mit Auftragsvolumen der Demontagearbeiten von mindestens 100.000.- € (netto).
Zusätzlich ist zu jeder Referenz ein Referenzschreiben auf Geschäftspapier (keine E-Mail) vorzulegen, mit dem der Auftraggeber des Referenzprojektes die Ausführung der Leistungen des Bewerbers bestätigt (Mindestinhalt des Schreibens: Projekt, Ort, Kontaktperson, Projektzeitraum, Tätigkeitszeitraum, Leistungsgegenstand mit Berücksichtigung von Gefahrstoffsanierungstätigkeiten, insbesondere an biopersistenten künstlichen Mineralfasern und Asbest). Außerdem ist die Einhaltung der Mindestanforderungen durch den Auftraggeber zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um ein Jahr ist möglich, wenn sich abzeichnet, dass die Fertigstellung der brandschutztechnischen Sanierung der Kopernikusschule innerhalb der vierjährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht gelingen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle für das Vergabeverfahren notwendigen Informationen enthält der "Verfahrensbrief - Anschreiben Rahmenvereinbarung Gefahrstoffsanierung_Demontage".
Die Bieter haben neben den weiteren Formularen des Auftraggebers insbesondere das "Angebotsschreiben Rahmenvereinbarung Gefahrstoffsanierung_Demontage" vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)