ABS/NBS Ka-Ba, PfA1.2, SÜ HWW Hans-Thoma-Str. über Rtb und NBS Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51201
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Ka-Ba, PfA1.2, SÜ HWW Hans-Thoma-Str. über Rtb und NBS
Neubau von zwei Straßenüberführungen (SÜ) des geplanten Hauptwirtschaftsweges (HWW) Hans-Thoma-Straße
- über die geplante NBS bei km 99,4+17 (fünfstegiger Stahlverbund-Überbau , lichte Weite zw. Widerlagern = 32,90 m, Breite zw. den Geländern = 10,30 m) und
- über die bestehende Rheintalbahn bei km 98,8+48 (vierstegiger Plattenbalken in Spannbeton-Fertigteilbauweise, lichte Weite zw. Widerlagern = 13,20 m, Breite zw. den Geländern = 9,00 m).
Die Erdbauarbeiten umfassen Bodenbewegungen von ca. 10.000 m³ zur Baufeldfreimachung, ca. 35.000 m³ für Rampen und Lärmschutzwall und die Entsorgung von ca, 30.000 to nicht gefährlichen Boden
2014-DE-TM-094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Ka-Ba, PfA1.2, SÜ HWW Hans-Thoma-Str. über Rtb und NBS
Ort: Achern
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77694
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. BUNG Ingenieure, Heidelberg
2. Mailänder Consult, Karlsruhe
3. igi Consult, Westheim
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS Ka-Ba, PfA1.2, SÜ HWW Hans-Thoma-Str. über Rtb und NBS
Neubau von zwei Straßenüberführungen (SÜ) des geplanten Hauptwirtschaftsweges (HWW) Hans-Thoma-Straße
- über die geplante NBS bei km 99,4+17 (fünfstegiger Stahlverbund-Überbau , lichte Weite zw. Widerlagern = 32,90 m, Breite zw. den Geländern = 10,30 m) und
- über die bestehende Rheintalbahn bei km 98,8+48 (vierstegiger Plattenbalken in Spannbeton-Fertigteilbauweise, lichte Weite zw. Widerlagern = 13,20 m, Breite zw. den Geländern = 9,00 m).
Die Erdbauarbeiten umfassen Bodenbewegungen von ca. 10.000 m³ zur Baufeldfreimachung, ca. 35.000 m³ für Rampen und Lärmschutzwall und die Entsorgung von ca, 30.000 to nicht gefährlichen Boden
Ort: Achern
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
LÄA 15 Boden der Belastung Z2 /Z0 PFC verladen und entsorgen
Im Vorfeld der Ausschreibung bekannte abfallrechtliche Untersuchungen des Bodens im Baufeld Ost ergaben lediglich Belastungen bis zur Einstufung Z 1.1. Dementsprechend sind in das Leistungsverzeichnis Positionen für die Entsorgung von Boden mit den Einstufungen Z 0 und Z 1.1 sowie Zulage-Positionen für im Baufeld bekannte Belastungen mit PFC
aufgenommen worden. Mit dem Prüfbericht Umwelttechnik HTS-U 02 wurde festgestellt, dass das Haufwerk Nr. 1 im Baufeld Ost mit Z 2 (Cu im Eluat) als höher belastet einzustufen ist. Darüber hinaus sind messbare Gehalte an PFC in der Probe festgestellt worden. Die Probe wurde zusätzlich als Z 0 PFC eingestuft. Wird im Zuge der Beprobungen des im Bauablauf
anfallenden Aushubs festgestellt, dass die abfallrechtliche Einstufung höher als die in der Ausschreibung vorhandenen Einstufungen sind, ist das zu entsorgende Material dennoch einem Entsorgungsfachbetrieb zuzuführen. Mehrkosten aufgrund der Höhereinstufung tangieren nicht den Gesamtcharakter.