Beabsichtigte Verlängerung des Vertrags über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 199-361698

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itscare.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beabsichtigte Verlängerung des Vertrags über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie

Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 199-361698
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verlängerung des im Jahr 2016 im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ("ITSCare 2020"; 2015/S 199-361698) an die T-Systems International GmbH vergebenen Vertrags über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie („Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb“, Los 1) und über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie („Dezentrale Systeme“, Los 2) über das derzeitige Vertragsende (31.12.2023) hinaus bis zum 31.12.2026. Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf der 10-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu schließen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 1 (Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb) umfasst im Wesentlichen Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Rechenzentrums-Infrastruktur (Gebäude, Stromversorgung, Klimatisierung, Zutrittskontrolle, Zertifizierung etc.) sowie die Beschaffung, Betrieb, Wartung und Optimierung der Rechenzentrums-Hardware (Server etc.)und erforderlichen Software (bis einschließlich Betriebssystemsoftware).

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dezentrale Systeme

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
50320000 Reparatur und Wartung von Personalcomputern
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 2 (Dezentrale Systeme) umfasst vor allem die Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Endgeräte(Warenkorb mit Thin Clients, Desktops, Laptops, Drucker, Mobile Devices etc.), die Bereitstellung der Client-Software-Infrastruktur (z. B. Windows, Virenschutz, Office) sowie die Rollen- und Berichtigungsvergabe und Telefonieaktivitäten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

ITSCare und T-Systems International haben in 2016 im Anschluss an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ("ITSCare 2020", 2015/S 199-361698) einen Vertrag über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie für die Lose 1 und 2 mit einer Laufzeit von 67 Monaten abgeschlossen; dieser Vertrag wurde im Rahmen der vereinbarten Verlängerungsoption um weitere 24 Monate bis zum 31.12.2023 verlängert. Der Vertrag soll nunmehr modifiziert und bis zum 31.12.2026 erneut verlängert wer-den (im Folgenden „Vertragsverlängerung“).

Diese beabsichtigte Vertragsverlängerung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne erneutes wettbewerbliches Vergabeverfahren zulässig, weil sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die die ITSCare im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und der Gesamtcharakter des Auftrags sich aufgrund der Vertragsverlängerung nicht verändert.

1. Ziel der ITSCare ist eine wirtschaftliche Leistungsbeschaffung unter Einsatz der dem Stand der Technik im vertragsgegenständlichen Leistungsbereich entsprechenden und hierfür wesentlichen Cloud-Technologie. Im Zeitpunkt der Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Projekt „ITSCare 2020“ und auch im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption war nicht vorhersehbar, mit welcher Geschwindigkeit sich der Stand der Technik mit Blick auf die Cloud-Technologie - im Unterschied zur allg. IT-Entwicklung - und insb. die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Cloud-Technologie im Rahmen der Sozialdatenverarbeitung entwickeln würden und dass gerade im Zeitpunkt des Auslaufens der bereits vorgesehenen Verlängerungsoption (Ende 2023) eine Neuausschreibung „zur Unzeit“ käme, weil es einerseits zu früh wäre, um die Cloud-Technologie und deren Rechtsrahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinreichend abbilden zu können, andererseits aber zu spät, um einen neuen öffentlichen Auftrag auf Basis des bisherigen Stands der Technik – ohne Einbeziehung der Cloud-Technologie – mit einer wirtschaftlich sinnvollen Laufzeit zu vergeben. Dieser derzeit ungewisse Zustand wird aber nur ein vorübergehender sein: Die ITSCare geht davon aus, dass aufgrund der laufenden Abstimmungen insb. mit den Aufsichts- und Datenschutzbehörden voraussichtlich in 2025 Klarheit zu den rechtlichen Möglichkeiten der Cloud-Nutzung im Bereich des Sozialdatenschutzes bestehen wird, die Grundlage verlässlicher Mengenschätzungen für eine Neuausschreibung sein können. Die Vertragsverlängerung dient der Überbrückung dieses Übergangszeitraums bis zur geplanten Neuausschreibung.

2. Eine Neuausschreibung des Auftrags mit dem bisherigen Leistungsumfang, also ohne Nutzung sozialdatenschutzrechtlich ungeklärter Cloud-Technologie, für den Übergangszeitraum bis zu der erwarteten Klärung der regulatorischen Rahmenbedingungen, also für die Jahre 2024 bis 2026, wäre nach der aktuell durchgeführten Markterkundung unwirtschaftlich. Im Falle einer Neuausschreibung wäre aufgrund der durch COVID 19 und Ukraine-Krieg verursachten wirtschaftlichen Unsicherheiten mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen und eine Amortisierung der erheblichen Migrationskosten bei derart kurzer Vertragslaufzeit nicht möglich. Hinzu kämen technische Unsicherheiten bei der dann ggf. notwendigen zweifachen Migration innerhalb von drei Jahren und Kosten, die auf Seiten der ITSCare im Zusammenhang mit der Betreuung dieser Migrationen anfallen.

3. Die Vertragsverlängerung lässt den Gesamtcharakter des Vertrags unberührt.

4. Die Höchstgrenze des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB, wonach die Erhöhung nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts (einschließlich der bereits ausgeübten vertraglichen Verlängerungsoption) betragen darf, ist eingehalten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 199-361698

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen:

§ 135 GWB:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.

gegen § 134 verstoßen hat oder

2.

den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1.

der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.

der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3.

der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2022

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Altenstadt
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen-Rohrbach
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gemünden (Felda)
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Ginsheim-Gustavsburg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Kalbach
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Modautal
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Petersberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt