Strecke 4530, Friedrichshafen – Lindau, KTB- u. Tiefbauarbeiten i.Z. zu Ern. ESTW Enzisweiler, Anpassung BÜ km 20,7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48259
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 4530, Friedrichshafen – Lindau, KTB- u. Tiefbauarbeiten i.Z. zu Ern. ESTW Enzisweiler, Anpassung BÜ km 20,7
88131 Bodolz (Enzisweiler)
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 4530, Friedrichshafen – Lindau, KTB- u. Tiefbauarbeiten i.Z. zu Ern. ESTW Enzisweiler, Anpassung BÜ km 20,7
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
88131 Bodolz (Enzisweiler)
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Das bestehende Einspeisekabel für die GSM-R Anlage besteht aus zwei verschiedenen Querschnitten 4x16 und4x25mm² in einem Schacht neben dem Empfangsgebäude zusammengemufft und verläuft am Ende im Erdreich Richtung des ESTW Gebäudes. Das bestehende Kabel kann nicht verwendet werden. Es muss eine neue Zuleitung - ca. 200m des Kabeltyps NYY-o 4x25mm² - zwischen ESTW und GSM-R Anlage verlegt werden. Die ZAS VNB Bahnsteig km 20,660 und der Schaltschrank BÜ km 20,750 mussten zusätzlich zurück gebaut werden. Für die Versorgung der Kamera am BÜ ist ein zusätzliches Versorgungskabel - ca. 100m - zu installieren.
Durch eine Einzelvergabe entstehen nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten. Die Arbeit kann nur durch den, auf der Baustelle vorhandenen AN, durchgeführt werden. Bei einem Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedener AN (Baustellenlogistik) entstehen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Eine eigene Ausschreibungen der Leistungen führt zu erhebliche Schwierigkeiten im Bauablauf und ist deshalb nicht durchführbar. Für einen weiteren AN besteht keine eigene BE-Fläche.