Aktivcenter Hirschhorn nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: 22-EBNW-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neue-wege.org
Abschnitt II: Gegenstand
Aktivcenter Hirschhorn nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung bei der Aktivierung und Orientierung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern und ALG II- Neuantragsteller von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-.
Ziel ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt mit anschließender Vermittlung des unter B.1.2 genannten Teilnehmerkreises in eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt oder in eine weiterführende Maßnahme, durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung des Integrationsprozesses. Die Zielerreichung ist durch den verstärkten Einsatz von praktischen Einheiten und/oder Qualifizierungsanteilen zu unterstützen.
Teilnehmende:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte jeglichen Alters und Geschlechts, sowie ALG II-Neuantragsteller, auch mit multiplen Vermittlungshemmnissen oder Schwerbehinderungen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- erhalten oder beantragt haben. Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine Einschränkung bzgl. dem Alter, dem persönlichen Status, vorhandenem Berufsabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnissen und Migration).
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung bei der Aktivierung und Orientierung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern und ALG II- Neuantragsteller von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-.
Ziel ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt mit anschließender Vermittlung des unter B.1.2 genannten Teilnehmerkreises in eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt oder in eine weiterführende Maßnahme, durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung des Integrationsprozesses. Die Zielerreichung ist durch den verstärkten Einsatz von praktischen Einheiten und/oder Qualifizierungsanteilen zu unterstützen.
Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt:
Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 25% erreicht werden.
Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 55% erreicht werden.
Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 70% erreicht werden.
Bei der Bewertung der Zielerreichung werden die individuellen Vereinbarungen, die
in Hilfevereinbarungen oder Integrationsplänen gemeinsam getroffen werden, vorrangig berücksichtigt.
Teilnehmer
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte jeglichen Alters und Geschlechts, sowie ALG II-Neuantragsteller, auch mit multiplen Vermittlungshemmnissen oder Schwerbehinderungen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- erhalten oder beantragt haben. Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine Einschränkung bzgl. dem Alter, dem persönlichen Status, vorhandenem Berufsabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnissen und Migration).
Die Maßnahme soll am 01.03.2023 beginnen und zunächst 12 Monate laufen.
Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Teilnehmendenzahl kann um 20% erhöht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.1, D.2, D.2.1, D.2.2 und D.2.3 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen und abzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Die Zuverlässigkeit muss bei allen Beteiligten gegeben sein.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn
1. die ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder dass mit der Angebotserstellung und / oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und / oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
2. umfassende Erfahrung in der Kommunikation mit Sozialpartnern nachgewiesen werden kann
Vergleichbare Leistungen sind Maßnahmen, die auch eine Einzelbetreuung von Teilnehmern aus besonderen Zielgruppen zum Inhalt haben und dabei ergänzend auf ein Netzwerk weiterer Arbeitsmarktakteure zurückgreifen.
Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung nachweisen kann und die für die Art der Geschäfte geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Zertifizierung nach AZWV/AZAV
Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)