Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe - Arbeitssicherheitstechnische u. arbeitsmedizinische Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2022-0126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe - Arbeitssicherheitstechnische u. arbeitsmedizinische Betreuung
Rahmenvereinbarung für Leistungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Rahmenvereinbarung über die arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe.
Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
Die arbeitssicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Grundbetreuung:
- ca. 950 Mitarbeitende
- ca. 321 Stunden pro Jahr
Betriebsspezifische Betreuung:
- ca. 250 Stunden pro Jahr
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um zwei weitere Jahre bis 31.12.2025 verlängert werden.
Arbeitsmedizinische Betreuung Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Rahmenvereinbarung über die arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe.
Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
Die arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung, Untersuchungen und Immuninisierungen sowie dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung, Untersuchungen und Immunisierungen sowie betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Grundbetreuung:
- ca. 950 Mitarbeitende
- ca. 219 Stunden pro Jahr
Untersuchungen und Immunisierungen:
- ca. 240 Stunden pro Jahr
Betriebsspezifische Betreuung:
- ca. 150 Stunden pro Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung (124-Hessen)
- Eigenerklärung zu Art. 5k
- Eigenerklärung zu Art. 5k im Falle der Eignungsleihe
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage von unterzeichneten Eigenerklärungen oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
1. Eigenerklärung zur Eignung (124-Hessen)
2. Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
o Firmenname, Adresse, Telefon/Fax, E-Mail-Adresse
o Versicherungsbestätigung über eine Betriebshaftpflicht / Ärztehaftpflicht oder Bestätigung des Abschlusses einer solchen versicherung im Auftragsfall sowie Benennung der Versicherungssumme/n
o Angaben von Zertifizierungen
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung undhinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihresErklärungsumfangs die Vorlage von unterzeichneten Eigenerklärungen oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Siehe Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses.
1. Eigenerklärung zur Eignung (124-Hessen)
2. Vorlage von Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3. Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Details siehe Abschnitt "H" der Leistungsbeschreibung) nur Los 1.
4. Nachweis der arbeitsmedizinischen Fachkunde gem. § 3 DGUV Vorschrift 2 (Details siehe Abschnitt "H" der Leistungsbeschreibung) nur Los 2.
5. Darstellung des zum Auftrag eingesetzten Personals (Einreichung der Fachkundenachweise).
6. Darstellung der Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage von unterzeichneten Eigenerklärungen oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Siehe Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die von dem Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland