Ausschreibung für das IT-Gesamtsystem Frankfurt Data MIND - Analytische Datenplattform Frankfurt MIND Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 170/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für das IT-Gesamtsystem Frankfurt Data MIND - Analytische Datenplattform Frankfurt MIND
Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines IT-Gesamtsystems (Datenplattform
für das Projekt Frankfurt-MIND als Produktivsystem) Frankfurt Data MIND einschließlich Aufstellung, Installation und Integration der Systemkomponenten (Hardware und Software), Vermietung
der Hardware bzw. Cloudlösung, Überlassung von Standard Software, sonstiger Leistungen zur
Systemerstellung (Migration des bisherigen Entwicklungs- und Testsystems auf die neu bereitzustellende Cloud Lösung), Übernahme des Projektmanagements sowie Systemservice nach Abnahme.
Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines IT-Gesamtsystems (Datenplattform für das
Projekt Frankfurt MIND als Produktivsystem und Sandbox) Frankfurt Data MIND einschließlich Aufstellung,
Installation und Integration der Systemkomponenten (Hardware und Software), Cloudleistungen, Überlassung
von Standardsoftware, sonstiger Leistungen zur Systemerstellung (Migration des bisherigen Entwicklungs- und
Testsystems (ETS) auf das Produktivsystem und die Sandbox), Übernahme des Projektmanagements sowie
Systemservice nach Abnahme.
Laufzeit 5 Jahre nach erfolgreicher Abnahme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung des Bewerbers:
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a.
Umwelthaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und
mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.
Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel mit
(netto) [Betrag gelöscht] EUR (Verkauf oder Vermietung von Hardware oder Cloudbetrieb sowie Entwicklung,
Migration und Betrieb von technischen Lösungen zur Datenanalyse und des Reportings im Bereich von
Mobilität, Logistik oder Verkehr).
Nachweis von Maßnahmen zur Informationssicherheit:
Bescheinigung gemäß DIN EN ISO 27001 ff. oder ersatzweise eine gleichwertige Beschreibung, wie im
Unternehmen ein wirksames Informationssicherheitsmanagement betrieben wird.
Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Bescheinigung gemäß DIN EN ISO 9001 ff. oder ersatzweise eine gleichwertige Beschreibung, wie im
Unternehmen die Qualitätssicherung erfolgt.
Referenzen von Projekten als Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Es sind Referenzen für in den letzten drei Jahren abgeschlossene oder in wesentlichen Teilen
abgeschlossene Projekte wie folgt nachzuweisen:
Referenzen von mindestens zwei Projekten mit Konzeption und Entwicklung von Lösungen für die
Datenanalyse und Reporting für oder in Einrichtungen, Behörden oder Organisationen.
Referenzen von mindestens zwei Projekten mit Lieferung, Migration und Betrieb von Lösungen für
vergleichbare IT-Systeme für oder in Einrichtungen, Behörden oder Organisationen.
Eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien gewertet, sofern sie die
kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist auch möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Kriterien eingereicht werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen).
Erfahrung und Qualifikation des Projektleitungspersonals:
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter mit mindestens Bachelor-Abschluss in einer IT-nahen
Disziplin (z. B. Wirtschaftsinformatik) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten.
Zusätzlich mindestens eine persönliche Referenz des Projektleiters für ein vergleichbares Projekt für
öffentliche Einrichtungen, Behörden oder Organisationen mit vergleichbaren Anforderungen in
Leitungsfunktion.
gem. Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen werden Vertragsstrafen vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur Verfügung gestellt.
Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen,
dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen)
stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen,
dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen.
Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
h) Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren,
die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die
maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
l) Die Auftraggeberin behält sich vor, gem. § 15 Abs. 4 SektVO das Erstangebot ohne Verhandlungen zu bezuschlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.