Vergabe von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr im Landkreis Offenbach sowie in der Stadt Hanau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]25
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvgof.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr im Landkreis Offenbach sowie in der Stadt Hanau
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Fahrdienstleistungen in einem über Software gesteuerten und vertriebenen Sammelbeförderungsangebot (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Offenbach sowie in der Stadt Hanau als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs.
Gegenstand des On-Demand-Verkehrs ist die entgeltliche geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf der Grundlage eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots, wobei die gesamte betriebliche Steuerung, die Entgegennahme von Fahrtaufträgen über mobile Endgeräte der Kunden oder per Telefon, einschließlich deren Bearbeitung und Abrechnung, sowie das Reporting zur Leistungsabrechnung und Qualitätssteuerung gegenüber dem Auftraggeber auf Grundlage einer Softwarelösung erfolgt. Die Fahrzeuge und die Software werden vom Auftraggeber gesondert beschafft und dem Auftragnehmer beigestellt.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Fahrdienstleistungen in einem über Software gesteuerten und vertriebenen Sammelbeförderungsangebot (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Offenbach sowie in der Stadt Hanau als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs.
Gegenstand des On-Demand-Verkehrs ist die entgeltliche geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf der Grundlage eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots, wobei die gesamte betriebliche Steuerung, die Entgegennahme von Fahrtaufträgen über mobile Endgeräte der Kunden oder per Telefon, einschließlich deren Bearbeitung und Abrechnung, sowie das Reporting zur Leistungsabrechnung und Qualitätssteuerung gegenüber dem Auftraggeber auf Grundlage einer Softwarelösung erfolgt. Die Fahrzeuge und die Software werden vom Auftraggeber gesondert beschafft und dem Auftragnehmer beigestellt.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.07.2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet regulär am 31.12.2024. Die Auftraggeber haben die zweimalige Option zur Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Näheres regeln die Verkehrsserviceverträge.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).