2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 067-158087
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
München
VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz.
Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich).
Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel.
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
35 - Im Zuge der Arbeitsvorbereitung für die Extensometerbohrungen an den Haupmessquerschnitten im Gleisfeld ergab sich, dass mit den vorhandenen Sperrpausen es auch möglich ist, neben der Herstellung des Extensometers die jeweilige Bohrung als Erkundung für den Baugrund bis in die Tiefe der Sohle des Tunnelvortriebs zu verlängern, um so zusätzliche Erkentnnise über den Baugrund zu gewinnen.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
35 - Im Zuge der Arbeitsvorbereitung für die Extensometerbohrungen an den Haupmessquerschnitten im Gleisfeld ergab sich, dass mit den vorhandenen Sperrpausen es auch möglich ist, neben der Herstellung des Extensometers die jeweilige Bohrung als Erkundung für den Baugrund bis in die Tiefe der Sohle des Tunnelvortriebs zu verlängern, um so zusätzliche Erkentnnise über den Baugrund zu gewinnen.
Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zur Herstellung der Extensometerbohrungen im Gleisfeld im Rahmen einer Sperrpause. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde den Bedarf von zusäztlichen Sperrpausen im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs mit entsprechendem Eingriff in den Bahnverkehr bedeuten. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und der Ausführung während der schon genehmigten Sperrpausen nicht möglich und würde im Bauablauf zu Störungen führen. Im Eintrittsfall würden Gleissperrungen für die Bohrarbeiten vereiteln. Folge wären Ablaufstörungen in der Gesamtabwicklung des Bauvertrages mit nicht absehbaren Mehrkosten.