Sammlung, Transport und Entsorgung von Siedlungsabfällen mit Containergestellung und -bewirtschaftung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-homburg.de/microsite/betriebshof/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport und Entsorgung von Siedlungsabfällen mit Containergestellung und -bewirtschaftung
Folgende Leistungen werden vergeben:
Die haushaltsnahe Sammlung und der Transport von Sperrabfall, Grünabfall inkl. Weihnachtsbäumen, Elektroaltgeräte und Altmetalle aus der Straßensammlung.
Der Containertransport inkl. Gestellung von Containern für Sperrabfall, Grünabfall, Elektroaltgeräte, Altmetalle, Altholz (I bis III), Bauschutt (rein bis leicht verunreinigt), Altreifen, Straßenkehricht sowie Papierkorbinhalte vom Wertstoffhof.
Die Entsorgung von Sperrabfall (inkl. Sortierung), Altmetallen, Altholz (I bis III), Bauschutt (rein bis leicht verunreinigt), Altreifen, Straßenkehricht sowie Papierkorbinhalten von den Wertstoffhöfen.
Bad Homburg vor der Höhe
Folgende Leistungen werden vergeben:
Die haushaltsnahe Sammlung und der Transport von Sperrabfall, Grünabfall inkl. Weihnachtsbäumen, Elektroaltgeräte und Altmetalle aus der Straßensammlung.
Der Containertransport inkl. Gestellung von Containern für Sperrabfall, Grünabfall, Elektroaltgeräte, Altmetalle, Altholz (I bis III), Bauschutt (rein bis leicht verunreinigt), Straßenkehricht sowie Papierkorbinhalte vom Wertstoffhof.
Die Entsorgung von Sperrabfall (inkl. Sortierung), Altmetallen, Altholz (I bis III), Bauschutt (rein bis leicht verunreinigt), Straßenkehricht sowie Papierkorbinhalten von den Wertstoffhöfen.
Die Vertragslaufzeit kann durch den AG nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmal um ein Jahr verlängert werden.
Die Vertragslaufzeit kann durch den AG nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmal um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen)
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistung
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistungen Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen), (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3).
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen)
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistung
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistungen Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen), (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3).
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf - die Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen) bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 50.000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
- Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen) bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 50.000 Einwohnern, mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen und entsorgten Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4).
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf - die Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen) bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 50.000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
- Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Straßensammlung von Sperrmüll und Elektroaltgeräte, Containergestellung und Containertransport sowie Entsorgung von Sperrmüll (inkl. Sortierung), Altmetall, Bauschutt, Altreifen, Straßenkehricht und Papierkorbinhalten (oder ähnlichen Abfällen) bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 50.000 Einwohnern, mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen und entsorgten Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang einzureichen.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Verpflichtungserklärung des Bieters zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Eigenerklärung des Bieters zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022
- Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
- Gesamtkonzept der Leistungserbringung,
- bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen („DUn“); vom DUn: Auszug des jew. DUn aus dem Handels-/Berufsregister, Eigenerklärung des des jew. DUn zum Gesamtumsatz, Eigenerklärung des jew. DUn zum Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung, Eigenerklärung des jew. DUn hinsichtlich der von der jew. Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en), hier – soweit von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffen – über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung des jew. DUn zum Vorliegen einer Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen des jew. DUn bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV, Verpflichtungserklärung des jew. DUn zur Tariftreue und Mindestentgelt, Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jew. DUn,
- sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, weitere Nachweise (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung siehe VU): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen ; Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Verpflichtungserklärung des jew. DUn zur Tariftreue und Mindestentgelt, Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jew. NU.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland