Kur- und Kongreß GmbH - Bietungsverfahren Villa Victoria Referenznummer der Bekanntmachung: 60049-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kur- und Kongreß GmbH - Bietungsverfahren Villa Victoria
Die Kur- und Kongreß GmbH, beabsichtigt den Verkauf eines Einfamilienhauses an den meistbietenden Bieter (Bieterverfahren gegen Höchstgebot).
Es handelt sich um eine Fläche von ca. 2.564,00 m².
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Grundstücks-Exposé.
Maß der Nutzung
(1) Grundflächenzahl:
- GRZ = 0,1.
(2) (2) Geschossigkeit
- GFZ = 0,2
Erschließung:
Das Grundstück wird erschlossen verkauft.
Sonstiges:
(1) Es handelt sich um ein freistehendes Einfamilienwohnhaus. Das Gebäude ist eingeschossig mit einem ausgebauten Dachgeschoss und einem Untergeschoss ausgeführt. Zur Liegenschaft gehört eine Einzelgarage.
(2) Das Gebäude wurde in den 1950er/1960er Jahren errichtet. Die Ausstattung ist vollständig überaltert. Es besteht ein hoher Instandhaltungsrückstand.
(3) Die Liegenschaft befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im regionalen Flächennutzungsplan befindet sich die Liegenschaft in einem Gebiet, das als "Kur- und Bildungsfläche" ausgewiesen ist. Nach Auskunft der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe ist die Zulässigkeit einer etwaigen baulichen Entwicklung das Gebiet anhand von § 34 BauGB zu bewerten. Aufgrund der umliegenden Bebauung und Nutzung ist von einem "Mischgebiet" auszugehen. Die Nutzung des Gebietes lässt sich bauplanungsrechtlich am besten als Gemengelage mit kurähnlichen Nutzungen bezeichnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Aussagekräftige Darstellung der Privatperson oder aussagekräftige Unternehmensdarstellungen, unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, nach § 123 Abs. 4, nach § 124 Abs. 2, nach § 124 Abs. 1 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den §§ 125, 126 GWB.
(1) Nachweis der Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises durch Vorlage einer aktuellen, aussagekräftigen Bankauskunft eines in der EU/EWR zugelassenen Kreditinstituts, aus der sich insbesondere auch Angaben zur allgemeinen Beurteilung der Geschäftsverbindung/Kontoführung, zur Allgemeinen Beurteilung (einschl. der finanziellen Verhältnisse) sowie zur Kreditbeurteilung (insbesondere auch zum angefragten Betrag/gebotenen Kaufpreis) ergeben.
(2) Vorlage der Jahresabschlüsse oder aussagekräftige Auszüge aus den Jahresabschlüssen der vergangenen drei Geschäftsjahre, soweit das betreffende Unternehmen zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich verpflichtet ist (bei Konzernkonsolidierung ist der jeweilige Konzernabschluss vorzulegen).
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises des Bestbieters durch weitere Belege/Sicherheiten verifizieren zu lassen. Über die vorstehend bereits genannten Unterlagen hinaus, steht es den Bietern frei, bereits vorab weitere Belege/Sicherheiten zur Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises mit dem Angebot einzureichen.
Beteiligung mehrerer Unternehmen:
(1) Erklärung, welche Teile der Bieter beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.
(2) Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des den Vergabeunterlagen in der zweiten Verfahrensstufe beigefügten Muster-Grundstückskaufvertrag mit dem erfolgreichen Bieter. Eine Unterzeichnung des Vertragsentwurfes durch den Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Zuschlagserteilung im Rahmen der Beurkundung an den erfolgreichen Bieter.
Hält der Bieter einzelne vertragliche Bedingungen aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen für nicht realisierbar, so wird um einen entsprechenden Hinweis rechtzeitig vor Angebotsabgabe gebeten. Der Auftraggeber wird diese Hinweise prüfen und ggf. vor Angebotsabgabe eine Anpassung der vertraglichen Bedingungen vornehmen und dies gegenüber allen Bietern kommunizieren. Sollte eine Angebotsfristverlängerung notwendig sein, so wird der Auftraggeber eine neue Angebotsfrist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes festlegen.
Mit Angebotsabgabe erkennt der Bieter den Vertragsentwurf als verbindlich an. Etwaige Nachverhandlungen finden nicht statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR2AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog). Eine Bindung an das Vergaberecht besteht nicht, da keine Beschaffung im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB beabsichtigt wird (Verkauf). Die Anlehnung an die Vorgaben der VgV resultiert allein aus der vorliegend gegebenen Sachnähe.
Höchstvorsorglich und hilfsweise:
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.