Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52863
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Birkenwerder - Oranienburg
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Herstellung des regelkonformen Abstandes OLA<>SiA im Abschnitt Birkenwerder - Oranienburg
Geschuldete Leistung des AN ist die Herstellung/Sicherstellung des regelkonfrormen Zustandes: Im Rahmen der letzten LST Planung
(PT1) wurden Signale und Signalausleger (SiA) im Bereich der freien Strecke Birkenwerder – Oranienburg ggü. der
vorangegangenen Lph verschoben. Wegen der fehlenden Nachführung der OLA-Planung kann der regelkonforme Abstand
zwischen OLA und SiA nicht verifiziert werden. Die OLA-Planung ist nachzuführen. Geplante Maßnahmen sind umzusetzen.
Der AN ist bereits mit der Anpassung der Oberleitung im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Signale beauftragt. Die
Voraussetzungen dafür haben sich geändert. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würden erhöhte Personalkosten,
einen erhöhten Koordinierungsaufwand bedeuten. Es würde zu Verzögerungen im Projekt führen, die bis zur Inbetriebnahme
nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf und so zu erheblichen
Zusatzkosten führen. Vorhandene Sperrpausen wären nicht nutzbar.