FAIR GmbH: Projekt FAIR - Bauüberwachung und Fachbauleitung Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: VG-7000-2022-0865
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FAIR GmbH: Projekt FAIR - Bauüberwachung und Fachbauleitung Brandschutz
Die FAIR GmbH hat im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens mit der Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend "FAIR" bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage begonnen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausarbeitung, die Ausschreibung und Vergabe der Verschlussarbeiten von
brandschutztechnischen Konstruktionen, die Bauüberwachung Brandschutz, die Fachbauleitung Brandschutz und Objektbetreuung (optional) für die Anlagenbereiche Nord und Süd sowie der Anlagenbereich West (optional). Die Leistungen werden vor Ort bei FAIR in Darmstadt erbracht.
Projekt FAIR, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Östlich der vorhandenen GSI-Forschungsanlage (GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung) soll der neue Beschleunigerkomplex der nächsten Generation, FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research), entstehen. Dieser besteht im Endzustand aus zwei unterirdischen supraleitenden Beschleunigerringen mit jeweils einem Umfang von ca. 1.100 m und daran angeschlossenen funktional und baulich miteinander verbundenen unter- und oberirdischen Anlagenteilen (Beschleuniger- und Experimentierbauwerke, Betriebs- und Versorgungsbauwerke) sowie damit zusammenhängenden verschiedenen Transferstrecken und Speicherringen. Der Strahlenschutz sowie die Komplexität und Vielfalt der Anlage stellen besondere Anforderungen an Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme dar.
Das umbaute Volumen für die modularisierte Startversion (einschl. des Beschleunigerrings) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.050.000 m³ (BRI), die Brutto-Geschossfläche auf ca. 135.000 m² und teilt sich in drei Anlagenbereiche auf. Anlagenbereich Nord, Süd und West.
Die baurechtliche Genehmigung liegt vor. Die Auflagen nach Hessischer Bauordnung und aus weiteren Einzelverfahren nach Landesrecht und Bundesrecht (z.B. für den Strahlenschutz) sind zu erfüllen. Die Planung und Ausführung hat nach den aktuellen in Deutschland geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften zu erfolgen.
Das Projekt wird im Bereich des Brandschutzes zurzeit von drei Brandschutzsachverständigen Büros in den verschiedenen Phasen des Projektes begleitet. Hierbei handelt es sich um den Brandschutzkonzeptersteller, den Brandschützer während der Bauzeit sowie um einen Prüfsachverständigen für brandschutztechnische Beratungsleistungen, mit denen sich der Auftragnehmer zu koordinieren hat. Im Projekt FAIR besteht eine besondere Notwendigkeit der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des baulichen
Brandschutzes aufgrund der Komplexität und der Größe der Baumaßnahme.
Die notwendig gewordenen Leistungen umfassen mehrere Leistungsbereiche.
Es sind zum einen für die Ausführung aller im Projekt befindlichen Brandschottungen (derzeit ca. 20.000 Brandschotts) Leistungen im Bereich der Planung-/Koordinationsleistung für eine Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen, Begleitung der Ausschreibung sowie Vergabe zur Realisierung und Überwachung der ausführenden Leistungen notwendig geworden. Zum anderen ergibt sich u. a.
zur Qualitätssicherung das Erfordernis einer Bauüberwachung Brandschutz. Weiterhin ist eine Bauüberwachung für Brandschutz sowie eine Fachbauleitung Brandschutz zur Qualitätssicherung des Projektes erforderlich. Die Baugenehmigung sieht die Beauftragung eines Fachbauleiters Brandschutz für den vorbeugenden Brandschutz vor sowie die baubegleitende Betreuung des Vorhabens inkl. Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung, in dem die mängelfreie Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu bestätigen ist. Seitens Auftraggeber wird ein qualifizierter Prüfsachverständiger für Brandschutz in Hessen oder gelichwertig im Sinne
des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO erwartet. Diese bauüberwachenden Leistungen führen mithin in die Objektbetreuung, welche für den Gesamterfolg des Projektes gesehen wird. Diese Leistungen werden optional beschrieben und aufgeführt.
Räumlicher Gegenstandsbereich dieses Vertrages sind die Leistungen bezogen auf die Anlagenbereiche Nord und Anlagenbereich Süd, wovon die Optionsgebäude D0715A (G020), H0209A (G007), H0417A (G009), G0418A (T108) und H0307A (T106) im
Anlagenbereich West zunächst ausgenommen und für den Auftraggeber optional insgesamt oder teilweise frei abrufbar sind.
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, auf bauablauf-beeinflussende Punkte hinzuweisen und diese ggf. zu bearbeiten. Die Leistungen haben in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und den projektbeteiligten Planern und Firmen zu erfolgen. Ort der Leistungserbringung ist das FAIR-Gelände in Darmstadt. Alle im Leistungszeitraum notwendigen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche sowie Ortstermine mit dem Auftraggeber, Behörden, Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen sind im Leistungsumfang enthalten und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die vertragsgegenständlichen Objekte zur Erzielung des von ihm aufgrund des Vertrages
geschuldeten Werkerfolges die beschriebenen Leistungsschritte zu erbringen.
Die Ergebnisse aller Leistungen sind dem Auftraggeber übersichtlich geordnet gem. Leistungsbild und Vertrag schriftlich zusammengefasst zu übergeben.
Die Zusammenfassung ist so aufzustellen, dass dem Auftraggeber und dritten Projektbeteiligten eine zweifelsfreie Beurteilung aller Teile möglich ist.
Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen in der notwendigen Anzahl in Papierform zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen wird hinsichtlich des Leistungs- und Vertragsumfangs auf die beigefügten Vergabeunterlagen verwiesen.
Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den Bewerbungsunterlagen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl (3) liegt, behält sich die Vergabestelle vor, das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerbern fortzuführen.
Maximal werden 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, erfolgt eine Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand den Auswahlkriterien gem. dem als Anlage beigefügten Kriterienkatalog.
Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Los herbeizuführen.
Anlagenbereich West (anteilig Pos. 3 und 4 gem. Leistungsbild) + alle Anlagenbereiche Pos. 4.1.2 und Pos. 4.1.3 + Pos. 4.4 gem.
Leistungsbild.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen (EU 734), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und
§ 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verbindliche Erklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und
Lieferinteressen vorliegt gemäß § 73 Abs. 3 VgV (HE/EU 730_06)
3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.354 (HE 736);
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; der Auftraggeber
behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern (EU 734)
5) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (EU 734)
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
Sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern
Mindestanforderung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) liegt vor: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR. (EU 734 3.2).
Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für sonstige Schäden und Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für Personenschäden gem. Vertragsbedingungen der Multi-Risk-Versicherung) gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV, sowie Einbindung in die Multi-Risk-Versicherung, der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern. Der Auftraggeber stellt eine Multi-Risk-Versicherung. Der Auftraggeber wird die Kosten der Versicherung auf den Auftragnehmer anteilig in Höhe von 0,8% der Nettoschlussrechnung umlegen und von den jeweiligen Abschlagsrechnungen des
Auftragnehmers einen entsprechenden Anteil einbehalten.
Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Wichtung 12,5 %) Mindestanforderung: durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen/Jahr liegt bei [Betrag gelöscht] EUR
Bei dem gemittelten Gesamtumsatz der letzten drei Jahre gilt folgende Punktvergabe (6,25 % aus Wichtung 12,5 %):
<[Betrag gelöscht] EUR brutto/Jahr = 0 Punkte, da Mindestanforderung nicht erfüllt
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR brutto/Jahr = 1 Punkt
750.000 bis 1,5 Mio. EUR brutto/Jahr = 2 Punkte
mehr als 1,5 Mio. EUR brutto/Jahr = 3 Punkte
Bei dem gemittelten Umsatz im Leistungsbereich Brandschutz der letzten drei Jahre gilt folgende Punktvergabe (6,25 % aus
Wichtung 12,5 %):
<[Betrag gelöscht] EUR brutto/Jahr = 0 Punkte, da Mindestanforderung nicht erfüllt
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR brutto/Jahr = 1 Punkt
750.000 bis 1,5 Mio. EUR brutto/Jahr = 2 Punkte
mehr als 1,5 Mio. EUR brutto/Jahr = 3 Punkte
Geforderte Mindeststandards: 2
1) Erklärung, aus der
a) die Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens (Mindestanforderung 5 MA 2022),
b) die Anzahl der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Hessen oder gleichwertig (Mindestanforderung: 1 Prüf-SV für BS in Hessen oder gleichwertig im Sinne des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO)
c) die gemittelte Anzahl der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Hessen oder gleichwertig der letzten drei Jahre gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV (Wichtung 12,5 %):
Ab 2 Prüfsachverständige = 1 Punkt, ab 4 Prüfsachverständige = 2 Punkte, ab 8 Prüfsachverständige = 3 Punkte. Die max. Punktzahl von 3 Punkten erhält der Bewerber bei 8 Prüfsachverständige oder höher.
(EU 734 3.4)
d) die gemittelte Anzahl an festangestellten Ingenieuren für Brandschutz für die entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV (Wichtung 12,5 %):
Ab 2 Prüfingenieuren = 1 Punkt, ab 4 Prüfingenieuren = 2 Punkte, ab 8 Prüfingenieuren = 3 Punkte.
Die max. Punktzahl von 3 Punkten erhält der Bewerber bei 8 Prüfingenieuren oder höher.
(EU 734 3.4)
2) Nachweise nach § 46 VgV
a) Berufliche Befähigung und Qualifikation des vorgesehenen Prüfsachverständigen (Projektleiters)
Mindestanforderung: Dipl. Ing./Master und Nachweis der Befähigung und Qualifikation des Prüfsachverständigen nach HPPVO oder gleichwertig im Sinne des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO inkl. Abgabe einer Eigenerklärung über die Gleichwertigkeit. (EU 734 3.5)
b) Berufliche Befähigung und Qualifikation der Ingenieure für Brandschutz: Die Vorlage eines Nachweises über die berufliche Befähigung und Qualifikation der Ingenieure für Brandschutz wird gefordert. (EU 734 3.5)
3) Vorlage von Referenzen: 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste mit Darstellung und Beschreibung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, 75 Abs. 5 VgV der erbrachten vergleichbaren Leistungen gem. den Anforderungen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Können die geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen nicht nachgewiesen werden, wird die Referenz als nicht geeignet eingestuft und in der Bewertung nicht berücksichtigt. (Wichtung 75 %).
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- Durchführung der LPH 8 und
- Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 Niveau 2 oder höher)
Folgende Mindestanforderungen müssen durch mindestens zwei der drei eingereichten Referenzprojekte abgedeckt werden:
-Konzeptionierung und Überwachung Verschluss Brandschottungen / Kombischottungen und Schottungen
-Bauüberwachung Brandschutz / Fachbauleiter Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis
Zur Erläuterung:
Der Bieter muss drei Referenzprojekte einreichen, bei denen mindestens zwei der drei Kategorien abgedeckt werden.
Bsp.: Drei Referenzen, welche zweimal Bauüberwachung Brandschutz/Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis und einmal nur Bauüberwachung Brandschutz nachweisen. Oder drei Referenzen, bei dem eine Referenz die Konzeptionierung und Überwachung Verschluss Brandschottungen / Kombischottungen und Schottungen verdeutlicht und zwei Referenzen, welche die die Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis nachweisen.
PUNKTEVERGABE REFERENZEN:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können bis zu 24 Punkte (je Referenz) mit einer Wichtung zu je 25 % über die Bewertung der folgenden Zusatzpunkte vergeben werden:
- Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 Niveau 2 oder höher) = 1 Punkt (Mindestanforderung)
- Leistungsumfang nach HOAI: LPH 8 = 1 Punkt; LPH 5 und 8 = 2 Punkte (Mindestanforderung LPH 8)
- Vergleichbare Aufgabenstellung (Konzeptionierung und Überwachung Verschluss Brandschottungen; Bauüberwachung
Brandschutz / Fachbauleiter Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis; Bauüberwachung Brandschutz / Fachbauleiter Brandschutz
inkl./exkl. Konformitätsnachweis) textliche Beschreibung: nichts eingereicht = 0 Punkte; eingereicht, schwach beschrieben = 1
Punkt; eingereicht, detailliert beschrieben = 2 Punkte
- Projektgröße BGF: bis 30.000 m² = 0 Punkte; von 30.001 m² bis 100.000 m² = 1 Punkt; ab 100.001 m² = 2 Punkte
- Projektgröße Baukosten: bis 30 Mio. € = 0 Punkte; von 30,1 Mio. € bis 200 Mio. € = 1 Punkt; ab 200 Mio. € = 2 Punkte
- Expertise bei der Erwirkung einer ZiE (textliche Beschreibung): nichts eingereicht = 0 Punkte; eingereicht, schwach beschrieben =
1 Punkt; eingereicht, detailliert beschrieben = 2 Punkte
- Beachtung der Besonderheiten bei durchgeführten Projekten (maximal zu erreichende Punktzahl = 10 Punkte):
Unterirdische Bauweise = 1 Punkt, Explosionsschutz = 1 Punkt, Forschungs- oder Industriebau oder Sonderbauten mit komplexen
technischen Einbauten = 1 Punkt, Erstellung CAFM-konformer Planung = 1 Punkt, besondere Anforderungen an den
Strahlenschutz = 2 Punkte, Durchführung Brandschutzsimulation = 1 Punkt, Durchführung Brandschutzversuche 1:1 = 1 Punkt,
Durchführung Evakuierungsberechnungen = 1 Punkt, hoher Installationsgrad = 1 Punkt
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften = 2 Punkte
- Referenzen der letzten 7 Jahre für vergleichbare Leistungen (Fertigstellung der Leistungen im Zeitraum zwischen 2015 bis 2021)
erhalten 1 Punkt.
In den Bewerbungsunterlagen ist eine beispielhafte Auswertung gemäß der beschriebenen Auswahlkriterien beigefügt.
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Den Teilnahmeunterlagen ist eine beispielhafte Wertungsübersicht beigefügt, aus der die Auswertung der Zuschlagskriterien ersichtlich wird.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG — Berufsanerkennungsrichtlinie — gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Bewerbungsunterlagen sind frist- und formgerecht einzureichen (elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder ggf. signiert gemäß vorgegebener Signatur; bei schriftlichen Teilnahmeanträgen unterschrieben). (Ausschlusskriterium)
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe ist der Nachweis der Eignung bzgl. der übernommenen Leistungsteile/Kapazitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen gesondert zu führen. Die Referenzprojekte werden in Summe gewertet. Das 'Projektdatenblatt' ist daher nur vom jeweiligen Referenzerbringer auszufüllen.
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740). Bei elektronischen Teilnahmeanträgen genügt grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Erklärung von allen Mitgliedern mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
5) Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen (EU 741) und nachweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (bspw. durch eine Verpflichtungserklärung, EU 742).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160
GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.