Ausrüstung des Südabschnitts mit ETCS Baseline 3 Version 3.4.0 auf Basis aktueller technischer Anforderungen und auf aktuellen vertraglichen Bedingungen (MV III ETCS)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung des Südabschnitts mit ETCS Baseline 3 Version 3.4.0 auf Basis aktueller technischer Anforderungen und auf aktuellen vertraglichen Bedingungen (MV III ETCS)
Ausrüstung des Südabschnitts (Nassenheide (e) – Grabowhöfe (a) inkl. Bf Waren) mit ETCS Baseline 3 Version 3.4.0 auf Basis aktueller technischer Anforderungen und auf aktuellen vertraglichen Bedingungen (MV III ETCS)
Nassenheide – Grabowhöfe sowie im Bereich des Bf Waren
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung und Fertigstellung der von Ansaldo STS Deutschland GmbH seit 2011 eingebauten ETCS-Streckenausrüstung im Bereich der Strecke Nassenheide – Grabowhöfe sowie im Bereich des Bf Waren auf den aktuellen Stand der ETCS Technik in der Version ETCS Baseline 3 (SRS 3.4.0) nach Lastenheftstand BTSF 3 V3.0, zwecks Erreichung der Inbetriebnahme der mit ETCS ausgerüsteten Strecke.
CR 1228
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Bei der gegenständlichen Beauftragung handelt es sich nicht um eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 13 SektVO, sondern um eine Auftragsänderung im Sinne des § 132 GWB. Die DB Netz darf Hitachi Rail STS Deutschland GmbH mit der Fortführung des Südabschnitts im Projekt Streckenertüchtigung Rostock-Berlin auf Basis aktueller technischer Anforderungen und auf Grundlage aktueller vertraglicher Bedingungen im Wege einer vergabefreien Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB beauftragen.
Die Modernisierung des Zugsicherungssystems ETCS im Bereich der Strecke Nassenheide – Grabowhöfe sowie im Bereich des Bf. Waren gemäß ETCS Level 2 Baseline 3 (SRS 3.4.0) ist Gegenstand einer Änderungsoption des im Juli 2011 mit mehreren Unternehmen, darunter auch die Ansaldo STS Deutschland GmbH, heute unter Hitachi Rail STS Deutschland GmbH firmierend, geschlossenen Modulvertrags ETCS über die Streckenausrüstung mit ETCS Level 2, der die Herstellung, Lieferung, Einbau, Herbeiführung der Funktionsfähigkeit (HdF), Zulassung und Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung gemäß § 17 für die mit dem jeweiligen projektspezifischen Leistungsvertrag beauftragte ETCS-Streckenausrüstung einschließlich des Planwerkes (Projektierung PT 2) zum Gegenstand hatte. Dieser Modulvertrag ETCS war kein Leistungs-, sondern einen Rahmenvertrag, aus dem Hitachi Rail STS Deutschland GmbH nach Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern mit der ETCS-Streckenausrüstung Level 2 auf der Strecke Rostock-Berlin beauftragt wurde. Der Modulvertrag ETCS war Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens mit der Nr. TET-S 3/10/243863.
Die Änderungsoption enthält im Hinblick auf die Hochrüstung auf den ETCS-Stand gemäß SRS-Spezifikation 3.4.0 hinreichend klare, genaue und eindeutig formulierte Anforderungen an Art, Umfang und Voraussetzungen der Änderungen des Leistungssolls an Hitachi.
Aus der Systematik des Modulvertrags ETCS ergibt sich, dass er eine Anpassung der ETCS-Ausrüstung vom vertraglich vereinbarten Stand Baseline 2.3.0d auf eine technisch fortentwickelte Baseline bzw. SRS-Spezifikation bezweckt. Die Bedingung, dass sich der Stand zur SRS-Spezifikation 3.4.0 fortentwickelt, wird explizit dadurch in Bezug genommen, dass bereits in den Optionen 3 und 4, welche mit dem projektspezifischen Leistungsvertrag ebenfalls beauftragt wurden, das Recht auf eine Hochrüstung auf Baseline 3 vorgesehen wurde. Mit der Beauftragung zur Modernisierung der Zugsicherung im Bereich der Strecke Nassenheide – Grabowhöfe sowie im Bereich des Bf. Waren gemäß SRS-Spezifikation 3.4.0 ist auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Vertrags im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB verbunden. Es bleibt vielmehr sowohl der ursprüngliche Vertragstypus erhalten als auch das Wesen des Auftragsgegenstands, welches in der Entwicklung, Herstellung und Lieferung einer ETCS Streckenausrüstung liegt. Die Ausführung, technische Konzeption und eingesetzten Komponenten bleiben in ihrer Art und Weise unverändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausrüstung des Südabschnitts mit ETCS Baseline 3 Version 3.4.0 auf Basis aktueller technischer Anforderungen und auf aktuellen vertraglichen Bedingungen (MV III ETCS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Datum in Ziff. V.2.1) ist rein technisch bedingt. Das Datum kennzeichnet nicht den Tag des Abschlusses des Vertrags. Der Vertrag wird gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn – wie hier –
— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen wurde