Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42936
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler
Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler
24392 Boren - Lindaunis
Herstellung rückverankerte Uferwand Nord und Süd, Herstellung Damm Nord und Süd mit GEC-Säulen und Geogitterbewehrung, Rückbau altes Werkstattgebäude, Rückbau Klärgrube, Entsorgung über Seeweg und Straße, Umlagerung Bestandsbrücke auf Hilfsabfangung, Herstellung Peiler 1, 2 und 3, Herstellung Düker zwi-schen Pfeiler 2 und 3, Herstellung Dalben, Herstellung Tiefgründung für zukünftiges Betriebsgebäude, Herstel-lung Probepfähle für Widerlager
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Ingenieurbüro Grassl GmbH;
Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH für Geo- und Umwelttechnik;
ID Ing.-Gesellschaft Dannenberg mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
24392 Boren - Lindaunis
Herstellung rückverankerte Uferwand Nord und Süd, Herstellung Damm Nord und Süd mit GEC-Säulen und Geogitterbewehrung, Rückbau altes Werkstattgebäude, Rückbau Klärgrube, Entsorgung über Seeweg und Straße, Umlagerung Bestandsbrücke auf Hilfsabfangung, Herstellung Peiler 1, 2 und 3, Herstellung Düker zwi-schen Pfeiler 2 und 3, Herstellung Dalben, Herstellung Tiefgründung für zukünftiges Betriebsgebäude, Herstel-lung Probepfähle für Widerlager
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
LÄA 86 Geänderte Ausführung der Böschung Damm Süd (TA S3)
Geänderte Ausführung der Böschung Damm Süd (TA S3) aufgrund von Flurstückgrenzen
Der AN ist gem. HV-LV Titel 03.05 mit der Ausführung des Damm Süd beauftragt. Der beauftragte Damm liegt tw. auf dem Nachbargrundstück. Der Verlauf der Böschung ist gemäß der Grundstücksgrenzen anzupassen. Die Leistung der Änderung der Ausführung ist notwendig, um die HV-Leistung der Dammherstellung zu erfüllen. Der AN ist mit der Herstellung des Damm Süd beauftragt. Er kennt das Projekt vollumfänglich. Er ist bereits mit entsprechendem Gerät vor Ort. Die Einarbeitung eines weiteren AN wäre wirtschaftlich nicht vertretbar und würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Der Wert einer Ausschreibung und Beauftragung eines weiteren AN würde den Wert der Leistung überschreiten.