Erneuerung Kreuzungsbauwerk Großkorbetha, km 22,790, Strecke 6340; Ausführungsplanung PT1 für Signalanlagen (Lph 5), Option Lph 6/7+9 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44183

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Kreuzungsbauwerk Großkorbetha, km 22,790, Strecke 6340; Ausführungsplanung PT1 für Signalanlagen (Lph 5), Option Lph 6/7+9

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44183
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Großkorbetha

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Ergänzend zu II.1.4):

Das zu erneuernde Kreuzungsbauwerk des Bf. Großkorbetha befindet sich im nördlichen Bereich des Bahnhofes, im Kilometer 22,790 der Strecke 6340 bzw. im Kilometer 30,910 der Strecke 6367. Für die Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs müssen die vorhandenen Gleisanlagen zwischenzeitlich teilweise zurückgebaut werden und über einen angepassten Spurplan um das Baufeld herumgeführt werden. Dazu werden vorhandene Gleise und Anlagen angepasst, sowie zwischenzeitliche Baugleise und Bauweichen eingebaut und wieder ausgebaut.

Es erfolgen mehrere Anpassungen der Signalanlagen im Stellwerk „B2“. Hierzu werden nach derzeitiger Planung 8 Bauzustände im Stellwerk Großkorbetha und Anpassungen in den benachbarten Betriebsstellen in Merseburg, in Weißenfels und in Bad Dürrenberg erforderlich.

Es sind einzelne PT1-Unterlagen zu jedem Bauzustand gemäß beigefügter Bautechnologie zu erstellen. Bei einigen Bauzuständen sind ebenfalls Anpassungen der freien Strecke bzw. in der benachbarten Betriebsstelle erforderlich.

Neben den PT1-Ausführungsplanungen sind als besondere Leistungen die:

-Inbetriebnahmeplanung / IBN - Konzept,

-Erstellung von Kabelumschaltkonzeptionen,

-Mitwirkung bei der Betraantrag - Erstellung (zeichnerische Darstellungen Schemata),

-BVB Leistungen LST, Prüfung und Mitwirkung

Leistungsinhalt sowie optional Lph 6/7 und 9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Streckenausrüstung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/08/2020
Ende: 31/07/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 145-358048

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI44183
Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Kreuzungsbauwerk Großkorbetha, km 22,790, Strecke 6340; Ausführungsplanung PT1 für Signalanlagen (Lph 5), Option Lph 6/7+9

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Großkorbetha

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ergänzend zu II.1.4):

Das zu erneuernde Kreuzungsbauwerk des Bf. Großkorbetha befindet sich im nördlichen Bereich des Bahnhofes, im Kilometer 22,790 der Strecke 6340 bzw. im Kilometer 30,910 der Strecke 6367. Für die Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs müssen die vorhandenen Gleisanlagen zwischenzeitlich teilweise zurückgebaut werden und über einen angepassten Spurplan um das Baufeld herumgeführt werden. Dazu werden vorhandene Gleise und Anlagen angepasst, sowie zwischenzeitliche Baugleise und Bauweichen eingebaut und wieder ausgebaut.

Es erfolgen mehrere Anpassungen der Signalanlagen im Stellwerk „B2“. Hierzu werden nach derzeitiger Planung 8 Bauzustände im Stellwerk Großkorbetha und Anpassungen in den benachbarten Betriebsstellen in Merseburg, in Weißenfels und in Bad Dürrenberg erforderlich.

Es sind einzelne PT1-Unterlagen zu jedem Bauzustand gemäß beigefügter Bautechnologie zu erstellen. Bei einigen Bauzuständen sind ebenfalls Anpassungen der freien Strecke bzw. in der benachbarten Betriebsstelle erforderlich.

Neben den PT1-Ausführungsplanungen sind als besondere Leistungen die:

-Inbetriebnahmeplanung / IBN - Konzept,

-Erstellung von Kabelumschaltkonzeptionen,

-Mitwirkung bei der Betraantrag - Erstellung (zeichnerische Darstellungen Schemata),

-BVB Leistungen LST, Prüfung und Mitwirkung

Leistungsinhalt sowie optional Lph 6/7 und 9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Streckenausrüstung.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/07/2021
Ende: 31/07/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

a) Einarbeitung Bestandsfehler aus fachtechnischer Prüfung Bz 0;

Bei der Erstellung der PT1 Planungen bildeten die seitens IZ-Plan übergebenen Bestandspläne die Grundlage.

Wie bereits bei der Erstellung der PT1 Planungen für die Bauzustände 1 bis 3 wurden Abweichungen zwischen den Bestandsplänen von IZ-Plan und den in der Örtlichkeit, im Stellwerk, vorhandenen Anlagen festgestellt. Ebenfalls wurden durch Rückfragen des Planprüfers und der anschließenden Überprüfung der Stellwerksanlagen Bestandsmängel aufgedeckt, welche zur Überarbeitung und Berichtigung der erstellten Planungen des Bz0a und 0b führten.

b) Bauzustand 1 bis 3;

Durch nicht Gewährung des Baurechtes (keine Genehmigung zur Planfeststellung) für die angesetzte und vorgesehene Bauzeit, muste die Bautechnologie geändert werden, was dazu führte, dass die bereits fertiggestellten PT1 Planungen zu den Bauzuständen 1-3 bei der Planprüfung zurück gezogen und neu erstellt werden musten.

c) Bauzustand 4.3 und 4.4;

Auf Grund der Verschiebungen des Planrechtes und der daraus resultierenden Änderungen der Bautechnologieen, wurde im Zusammenwirken zwischen Vertrieb, Betrieb und der Projektleitung entschieden zwei weitere bisher nicht vorgesehene Bauzustände 4.3 und 4.4 einzuführen, bei denen die Umsetzung jedoch ohne Schaltungsänderungen in der Innenanlage oder den angrenzenden ESTW-en erfolgen soll. Dazu musten für eine Abstimmung mit den Beteiligten als erstes signaltechnisxche Übersichtspläne angefertigt werden.

d) Inbetriebnahmezustand 4.5;

Mit der Festlegung der überarbeiteten Bauzustände und Bauphasen wurde auch der zusätzliche Bauzustand 4.5 geschaffen, mit dem die Inbetriebsetzung der neu eingebauten Weichen und die damit verbundenen Fahrstraßenänderungen erfolgen sollen. Bei der Umsetzung dieses Bauzustandes werden dann alle bisherigen Bauzustände in einen Bauzustand überführt für den die Innenanlage des Stellwerkes B2 des Bf. Großkorbetha maßgeblich geändert wird und so die Möglichkeit zum Abriss des KRBW geschaffen wird.

e) Zuarbeit zur Abstimmung zur Bautechnologie;

Für die Erarbeitung der geänderten Bautechnologie und den Änderungen der einzelnen Bauzustände wurde eine nicht unerhebliche Anzahl von Besprechungen mit dem Betrieb, dem Vertrieb, dem Baubetriebskoordinator und den Ausführungsplanern sowie den Erstellern der einzelnen Ausführungsplanungen durchgeführt. Grundlage zu diesen Besprechungen waren die signaltechnischen schematischen Übersichtspläne. Diese wurden durch den Auftragnehmer ISB erstellt und entsprechend der Abstimmungsergebnisse mehrfach überarbeitet.

f) Mehraufwand BVB-Leistungen;

Im Zuge der Beauftragung der Planungsleistungen, auf Basis einer Ausschreibung die auf Grundlage der EP erstellt wurde, wurde auch die BVB-Leistung für LST mit angefragt und nach Verhandlung beauftragt. Durch die erheblichen Änderungen der Bautechnologie und der damit im Zusammenhang stehenden Bauzustände, ergeben sich nun auch Änderung im Aufwand der BVB-Leistungen. Entgegen der im Angebot enthaltenen einmaligen Erstellung der Unterlagen zur Beantragung der Bauvoranzeigen bzw. der EIGV-Anzeige für die gesammtmaßnahme sind nun mehrere Anzeigen zu erstellen und zu betreuen.

Gleiches gilt für die im Angebot nicht enthaltenen Bauzustände 0a und 0b sowie für die zusätzlich geschaffenen Bauzustände 4.3, 4.4 und 4.5. Für diese zusätzlichen Bauzustände fällt nun auch noch die fachtechnische Planprüfung seitens des BVB zur gewährleistung des vier Augenprinzieps bei der Planprüfung nach der erfolgten fachtechnischen Planprüfung mit einem wesentlich höheren Aufwand an.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Wechsel des AN ist auf Grund der Struktur und des Aufbaus des Hauptvertrages nicht angebracht. Mit dem Hauptauftrag des hier beauftragten Auftragnehmers für die Erstellung der Ausführungsplanungen für das Gewerk Signaltechnik, wurde die Erstellung von aufeinander aufbauende AP's (von 21 PT1 Planungen) als Stapelplanungen beauftragt. Durch die Einführung zusätzlicher Bauzustände ändern sich zwar die Inhalte einzelner Bauzustände, jedoch rechtfertigen diese Änderungen nicht den Aufwand, der entsteht, wenn ein Teil der Planungen jetzt an einen anderen AN vergeben werden.

- zusätzliche Erstellung von Bestandsplanungen zwischen den Bauzuständen,

- zusätzliche Schnittstellen zwischen den Auftragnehmern,

- Probleme hinsichtlich der Gewährleistung für die Planungen,

- Planprüfung durch den fachtechnischen Planprüfer nur nacheinander,

- Schaffung von zusätzlichen Zeitverzögerungen bei der Erstellung der Planungen durch das entstehen von Wartezeiten auf Planungen des anderen Planers

VII.2.3)Preiserhöhung

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