22 22 T86 002 Beschaffung von Fräsmaschinen mit Spannvorrichtungen für DB Netz AG, Werk Witten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57040
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22 22 T86 002 Beschaffung von Fräsmaschinen mit Spannvorrichtungen für DB Netz AG, Werk Witten
Beschaffung von Fräsmaschinen mit Spannvorrichtungen für DB Netz AG, Werk Witten
Witten
1.) Fräsmaschine zur Erstellung einer U-Naht und zur Profilierung von Herzstücken:
Die DB Netz AG ist für die Herstellung und die Instandhaltung von Weichen und Weichengroßteilen für das gesamte deutsche Streckennetz mit seinen insgesamt ca. 65700 Weichen zuständig, die kontinuierlich erneuert bzw. instandgesetzt werden müssen.
Zu den genannten Weichengroßteilen zählen unter anderem auch die Herzstücke.
Mit der zu liefernden Maschine inklusive der Spannvorrichtung soll an Einfachherzstücken und mehrteiligen Herzstücken sowohl an der Fahrfläche als auch an der Fußfläche der Herzstücke eine U-Naht zur Schweißnahtvorbereitung für die Roboterschweißung erstellt werden. Das Drehen der Herzstücke für die jeweiligen Bearbeitungen „U- Naht Fahrfläche/Fußfläche“ erfolgt außerhalb der Maschine in einer separaten Wendevorrichtung.
Des Weiteren muss diese Fräsmaschine in der Lage sein, die oben genannten Herzstücke zu profilieren. Die zu beschaffende Fräsmaschine inklusive Peripherie muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Die Anlage und Spannvorrichtung ist so auszulegen, dass ein Umrüsten beim Bearbeitungs- und Sortenwechsel innerhalb der in der funktionalen Leistungsbeschreibung festgelegten Zeit durchzuführen ist.
Die Maschine wird in einer beheizten Großhalle aufgestellt. Das Be- bzw. Entladen der Maschine mit den Herzstücken erfolgt mit einem vorhandenen Brückenkran (3,2 t)
2.) Fräsmaschine zur Bearbeitung von Stützknaggen:
Die DB Netz AG ist für die Herstellung und die Instandhaltung von Weichen und Weichengroßteilen für das gesamte deutsche Streckennetz mit seinen insgesamt ca. 65700 Weichen zuständig, die kontinuierlich erneuert bzw. instandgesetzt werden müssen.
Mit der zu liefernden Maschine inklusive der Spannvorrichtung sollen Zungenstützen, welche als Stützlager bzw. Abstandshalter zwischen Backenschiene und Weichenzunge dienen, spanend CNC-gesteuert in geforderter Stückzahl, Güte und Genauigkeit bearbeitet werden.
An der Maschine sollen die Länge, die Neigung und die Dreipunktanlage der oben beschriebenen Stützknaggen bearbeitet werden.
Die Bearbeitung soll in einer hohen Wiederholgenauigkeit und ohne Umspannen des Werkstückes während des Bearbeitungsprozesses erfolgen.
Der Zugang zum Bearbeitungsraum muss, da es sich um ein Bestücken der Maschine mittels Palette (Teil des Lieferumfangs) handelt, mit Hilfe eines vorhandenen Brückenkrans
(3,2 to) gegeben sein.
Die Ausführungsplanung sowie die Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Die zu beschaffende Fräsmaschine inklusive Peripherie muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Eine zweite U-Naht+Profilierfräsmaschine steht unter Option.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer
ab einen Leistungsanteil von 20 %)
2.
Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares. (gilt
auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
3.
Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. (wenn
nicht zutreffend, dann bitte so erklären)
4.
Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorzulegen.
5.
Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in Euro/ Jahr;
Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro
anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
6.
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere
Liquidität; gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %))
7.
Erklärung über mindestens 3 Referenzen zu der besonderen Leistungsart ( im Bereich Zerspanen von
Schienenmaterial) für Verkehrsunternehmen innerhalb Europas in den letzten 20 Jahren mit Angabe
Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung, Stückzahl/ Volumen in Euro, Jahr der Leistungserbringung. Sollten
für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr –keine Referenz vorhandenanzugeben.
Keine Referenz in den letzten 10 Jahren führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
8.
Auskunft über das Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio in Form von Web-Seiten, Firmenprospekten oder
Flyern.
9.
Nachweise zum Qualitätsmanagementsystem, z. B. DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertiges) oder Erklärung /
Nachweis, dass das interne Qualitätsmanagement mit Qualitätskontrolle sowie Darstellung der Prüfzyklen und
des Prüfablaufs / des Prüfprozesses, sich an die DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertig) anlehnt.
10.
Nachweise / Erklärungen zu einem Umweltmanagementsystem, z.B. ISO 14001 (oder Gleichwertiges) oder
Erklärung / Nachweis, dass das interne Umweltmanagementsystem sich an die ISO 14001 (oder Gleichwertig)
anlehnt.
Form der Nachweise:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.