Grünstrombeschaffung im Rahmen eines PPAs aus deutschen, neu errichteten Wind Onshore Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 0289-22VM
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünstrombeschaffung im Rahmen eines PPAs aus deutschen, neu errichteten Wind Onshore Anlagen
Hintergrund:
Bis 2030 wird die Fraport AG die CO2-Emissionen im Konzern und am Standort Frankfurt deutlich senken. Das Ziel: Der Gesamtkonzern verringert die Emissionen auf 120.000 Tonnen CO2, in Frankfurt auf 75.000 Tonnen pro Jahr. Damit orientiert sich Fraport für die Konzernflughäfen an den nationalen Zielen der jeweiligen Staaten. Bis 2045 sollen die CO2-Emissionen konzernweit auf null sinken.Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Fraport AG den Abschluss eines PPA mit den aufgeführten Qualitäten/Merkmalen:
Qualitäten/Merkmalen:
• Neu errichtete Onshore-Anlage aus 2022
• Anschluss der Anlage an das deutsche Stromverbundsnetz
• Stromlieferung as-nominated
• HKN´s as-produced
• Jahresarbeit nach Ertragsgutachten 60GWh bis 70GWhp.a. (P50 Nettowind)
• Vollbenutzungsstunden größer 2700h
• Start des PPA 01.01.2023
• Laufzeit 5-9,9 Jahre
Sollte sie in ihrem Portfolio Produkte haben, die unseren Qualitätsanforderungen genügen, bitte wir sie uns bis zum 20.05.2022 12 Uhr ein Exposé ihre Firma sowie Datenblätter der möglichen Anlagen, mit Ausweisung der beschriebenen Qualitäten, per Email an [gelöscht] zukommen zulassen.
Bitte beachten Sie, dass es sich nur um eine Marktabfrage handelt, die einem etwaigen Vergabeverfahren vorgelagert ist – bitte sehen Sie von der Übersendung von Angeboten ab.
Eine nähere Beschreibung der Beschaffung erfolgt mit der EU-weiten Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient lediglich der frühzeitigen Information des Marktes über die beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Rahmenvereinbarung tatsächlich ausgeschrieben wird.
Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 Sektorenverordnung (SektVO) macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.