ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51364
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB
EÜ Karl-Heinz-Klingen Straße (2 Torsionsbalken); EÜ Hünxer Straße (2 Torsionsbalken) inkl. Erweiterung Randwegbrücke; BHf Dinslaken neuer Bahnsteig (durch Verlängerung PU); EÜ Weseler Straße Ab- und Neubau; Neubau Versickerungsbecken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bereich Wesel
EÜ Karl-Heinz-Klingen Straße (2 Torsionsbalken); EÜ Hünxer Straße (2 Torsionsbalken) inkl. Erweiterung Randwegbrücke; BHf Dinslaken neuer Bahnsteig (durch Verlängerung PU); EÜ Weseler Straße Ab- und Neubau; Neubau Versickerungsbecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Erstellung eines Gleisabsteckverzeichnisses (MKA 12_11)
Gegenstand dieser Vertragsabweichung ist die Erstellung eines Gleisabsteckverzeichnisses. Diese Leistung ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich.
Im Vertrag ist die Herstellung eines Mittelbahnsteigs enthalten. Die zusätzlichen Arbeiten ergeben sich aufgrund des fehlenden Festpunktfeldes im Bf. Dinslaken. Für die erforderlichen Stopfarbeiten ist ein Gleisabsteckverzeichnis erforderlich, damit die Stopfmaschine alle notwendigen Informationen zur Herstellung der Gleislage abrufen kann. Ein Wechsel des AN macht in diesem Fall aus technischen Gründen keinen Sinn, weil der AN die Verbau- und Stopfarbeiten bereits eingetaktet hat.
Der AN ist bereits mit der Erstellung des Mittelbahnsteigs und den erforderlichen Verbauarbeiten beauftragt und betreut die Stopfarbeiten. Es ist aus technischen Gründen sinnvoll, dass das Gleisabsteckverzeicnis durch die ausführende Firma erstellt wird.