Rahmenvertrag Designagentur für die Weiterentwicklung des digitalen Produktdesigns des RMV Referenznummer der Bekanntmachung: Designagentur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Designagentur für die Weiterentwicklung des digitalen Produktdesigns des RMV
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Leistungen einer „Designagentur für die Weiterentwicklung des digitalen Produktdesigns des RMV“ (im Folgenden auch kurz „Designagentur“ genannt).
Gegenstand des Vertrages sind beratende, konzeptionelle und gestalterische Leistungen im Rahmen der Neu- und Weiterentwicklung der RMV-App sowie die bereits für die RMVgo-App neu entwickelten Designprinzipen auf die weiteren digitalen Kundenschnittstellen des RMV zu übertragen.
Dies beinhaltet die Beratung und Begleitung der kontinuierlichen Weiterentwicklung der digitalen Kundenschnittstellen des Verbundes. Hierzu gehört eine Schärfung der Ergebnisse der vorangegangenen Ausschreibung ebenso wie eine allgemeingültige Adaption für alle digitalen Kundenschnittstellen:
• Weiterentwicklung der bereits für die RMVgo-App neu entwickelten Designprinzipen und Customer Journeys
• Überführung der Designprinzipien auf weitere digitale Kundenschnittstellen
• Unterstützung bei der Entwicklung einer regelmäßigen anwendungsbasierten Design-Weiterentwicklung und einer segmentspezifischen Ableitung von Maßnahmenansätzen als Basis für ein kundenschnittstellenübergreifendes Design.
Der Vertrag kann vom AG zweimal jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Einzelheiten sind § 9 des Rahmenvertrages zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Der Bewerber weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Erklärungen nach:
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Der Gesamtumsatz in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.000.000 € (netto) betragen haben, davon mindestens 500.000 € in Projekten mit Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind.
Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
• Erklärung, dass
a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren;
b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
d) der Bewerber sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
• Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 1.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
(1) Der Bewerber weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und An-gaben nach:
1. Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zu Zertifizierungen, zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet.
2. Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bewerber (Projekt-)Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat:
a. Erarbeitung von User Experience Konzepten und nativer User Interface Designs für mobile Applikationen (iOS & Android)
b. Beratung, gestalterische Entwicklung und Umsetzung mobiler Applikationen oder Webpages aus der ÖV-Branche (öffentlicher Personenverkehr), die mindestens eine der folgenden Funktionen abbilden:
1) Kauf und Verwaltung von Produkten oder Dienstleistungen,
2) Wegbeschreibungen und Routenführung.
c. Praktische Anwendung und fundiertes Wissen über gängige Design-Methoden und Guidelines in der digitalen Produktentwicklung. Der aktuell laufenden Umsetzung der RMVgo-App liegt ein markenbasierter Ansatz zu Grunde, der unbedingt fortgeführt werden soll. Entsprechend wird die Erfahrung im Umgang mit markenbasierten Um-setzungen mit in die Bewertung einfließen.
d. Praktische Umsetzung von agilen, klassischen wie auch hybriden Entwicklungsmethoden in Zusammenarbeit mit weiteren Unternehmen.
Die Referenzen müssen folgende Angaben umfassen:
• Beschreibung zum Gegenstand und Ziel des Auftrags
• Referenzen aus der ÖV-Branche (öffentlicher Personenverkehr) und beim Verkauf von Tickets müssen abgeschlossen oder kurz vor dem Abschluss stehen (mind. zu ¾ bearbeitet).
• Auftraggeber mit Nennung der jeweiligen Ansprechpartner (falls möglich)
• Projektlaufzeit
• Höhe des Auftragswerts
• Quelle, wo das Produkt zu sehen ist
Der eingereichten Referenzen sind jeweils den Buchstaben (a. bis d.) zuzuordnen.
Der Bewerber hat je Buchstabe (a. bis d.) mindestens eine, maximal zwei Referenzen zu benennen (dabei kann ein Projekt ggf. auch mehrere Bereiche abdecken sofern in diesem die geforderten Tätigkeiten enthalten sind).
Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
3. Nachvollziehbare und detaillierte Beschreibung über die kollaborative / agile Zusammenarbeit während der Sprints.
Es ist nachvollziehbar darzulegen, wie sich der Auftragnehmer in das bestehende Konstrukt, bestehend aus Auftraggeber und zwei weiteren technischen Dienstleistern, ideal einbindet (max. 1 bis 3 PowerPoint-Folien wie der ideale Arbeitsworkflow aussehen kann).
(2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bewerber mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV).
(3) Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Unternehmen.
Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
(2) Der Bewerber legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmer oder Verleihunternehmen legt der Bewerber zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen seiner Nach- und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bekannt sind.
(3) Zum Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen gemäß Anlage B 1.1 vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.
b) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Absatz 1 AEntG, § 98 c Absatz 1 AufenthG und § 21 Absatz 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
(4) Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß Absatz 3 von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist zusätzlich die Anlage B 3.2 auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
(5) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung i.S.d. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage B 2.2 vor. Im Falle von Eignungsleihe oder bei Bildung von Bewerbergemeinschaften ist die in Absatz 7 genannte Erklärung gemäß Anlage B 2.2 von allen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(6) Das Bekanntmachungsformular verlangt unter Ziffer IV.2.7 ) zwingend die Eingabe einer Angebotsfrist.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass diese Angabe unverbindlich ist und Änderungen möglich sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]