BGU Neubau 3.BA Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 3BA_ARC_A_05_1 FRA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
BGU Neubau 3.BA Rohbau
Rohbauarbeiten bestehend aus folgenden Titeln:
- BAUSTELLENEINRICHTUNG
- WASSERHALTUNGSARBEITEN
- DOKUMENTATION
- ERDARBEITEN
- UNTERBAU / TRENNFUGEN
- GERÜSTARBEITEN
- BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
- MAUERARBEITEN
- DÄMM- UND ABDICHTUNGSARBEITEN
- FRISCHBETONVERBUNDSYSTEM
- FÖRDERANLAGEN
- FUNDAMENTERDER
- BETONEINLEGEARBEITEN
- AUSSENANLAGEN
- BAUTEILAKTIVIERUNG
- SANITÄRANLAGEN
BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH Friedberger Landstraße 430 60389 Frankfurt am Main
Rohbauarbeiten:
- Bodenplatte (Stahlbeton d = ca. 72 -125 cm): ca. 4.010 m²;
- Decken-, Dachkonstruktion (Stahlbeton d = ca. 31 cm): ca. 21.975 m²;
- Aussen-, Innenwände (Stahlbeton d = ca. 25 - 35 cm): ca. 10.045 m²;
- Aussen-, Innenstützen (Stahlbeton als Rund-, Rechteckstütze): ca. 1.300 m;
- Innenwände (Mauerwerk d = ca. 17,5 cm): ca. 880 m²;
- Betonstahl (Stabstahl, Mattenstahl): 1830 t;
- Frischbetonverbundfolie (Bodenplatte, Ausswand): 5.165 m²;
- Sanitäranlagen;
- Einlegearbeiten Elektroanlagen;
- Bauteilaktivierung;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Der präqualifizierte Bieter ist von der Verpflichtung zur Vorlage ausdrücklich abgeforderter Unterlagen dann befreit, wenn die Vergabestelle diese Unterlagen über die Angaben im Präqualifikationsverzeichnis erhalten kann. Das betrifft die Unterlagen des Bieters wie entsprechend seiner präqualifizierten Nachunternehmer.
Unterlagen, die die Vergabestelle nicht über die Angaben im Präqualifikationsregister erhalten kann, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen. Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt jeweils einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt auch insofern jeweils einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) sind einzureichen:
- Erklärung zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK, Gewerbeanmeldung).
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch die von der Vergabestelle direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Der präqualifizierte Bieter ist von der Verpflichtung zur Vorlage ausdrücklich abgeforderter Unterlagen dann befreit, wenn die Vergabestelle diese Unterlagen über die Angaben im Präqualifikationsverzeichnis erhalten kann. Das betrifft die Unterlagen des Bieters wie entsprechend seiner präqualifizierten Nachunternehmer.
Unterlagen, die die Vergabestelle nicht über die Angaben im Präqualifikationsregister erhalten kann, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen. Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt jeweils einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt auch insofern jeweils einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Erklärung dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben auf gesondertes Verlangen einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten (ausreichend ist auch eine maßnahmebezogene Versicherungszusage), gültig mindestens ab Ausführung der Leistungen bis zur Beendigung der Leistungen, einzureichen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden
und müssen jährlich mindestens 2 Mal in voller Höhe ungeschmälert zur Verfügung stehen (2-fach Maximierung).
Das Vorlageverlangen erfolgt auch insofern einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für den Versicherungsnachweis ausgeschlossen.
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch die von der Vergabestelle direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Für Nachunternehmer, deren Kapazitäten der Bieter für deren Leistungsbereiche in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen eine Erklärung einzureichen, in der der Nachunternehmer sich verpflichtet, die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen (FB 236).
Der präqualifizierte Bieter ist von der Verpflichtung zur Vorlage ausdrücklich abgeforderter Unterlagen dann befreit, wenn die Vergabestelle diese Unterlagen über die Angaben im Präqualifikationsverzeichnis erhalten kann. Das betrifft die Unterlagen des Bieters wie entsprechend seiner präqualifizierten Nachunternehmer.
Unterlagen, die die Vergabestelle nicht über die Angaben im Präqualifikationsregister erhalten kann, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen. Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt jeweils einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Referenznachweise zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden,
- Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen 3 Referenznachweise mit den oben angegebenen Mindestangaben vorzulegen. Das gesonderte Vorlageverlangen erfolgt auch insofern einmalig unter angemessener Fristsetzung über die Vergabeplattform. Eine Nachforderung wie in § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist für diese Unterlagen ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Anforderung entsprechend nachzuweisender 3 Referenzleistungen der Nachunternehmer.
Drei Referenzen über Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren im Sinne von § 6a EU Ziffer 3a) VOB/A.
Für die Baumaßnahme ist eine abgestimmte Baustellenlogistik unerlässlich. Der AG hat einen Baulogistikdienstleister mit dieser Dienstleistung beauftragt (Blog). Der Blog handelt auf der Grundlage eines Baustellenlogistikhandbuchs, das den Vergabeunterlagen dieses Verfahrens beigefügt ist. Für die Leistungen des Blog wird eine Umlage von den Auftragnehmern erhoben. Die für dieses Bauvorhaben beauftragten Auftragnehmer haben den Vorgaben des Baulogistikhandbuchs Folge zu leisten und erkennen an, dass durch besondere vom Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Leistungen oder durch den Verstoß gegen bestimmte Vorgaben des Handbuchs Gebühren oder Pönalen zu leisten sind, die dem Handbuch entnommen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle.
Die Bieter haben sich zu diesem Zweck auf der Plattform DTVP registrieren zu lassen.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/)
hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRGDT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).