Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4570E - JVA KS1 – 3/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de/JVA-Kassel1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession
auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Kassel I
Theodor-Fliedner-Straße 12
34121 Kassel
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Kassel I beabsichtigt, die Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmittel, Hygiene-, Elektro- und Sportartikel an Gefangene der Justizvollzugsanstalt Kassel I inklusive der Zweiganstalten neu zu vergeben. Konzessionszeitraum: 01.11.2022 bis 31.10.2026. Die Justizvollzugsanstalt Kassel I hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.10.2027. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
In der Justizvollzugsanstalt werden Ausgabemöglichkeiten zur Abwicklung des Gefangeneneinkaufs zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um die Durchführung eines Artikellisteneinkaufs. Die bestellte Ware wird kommissioniert und am Einkaufstag ausgehändigt. Die Güte der Waren und das Preisniveau müssen dem im Einzelhandel ortsüblichen Maßstab entsprechen und nur in handelsüblichen Mengen an die Gefangenen abgegeben werden. Sonderangebote sollen unterbreitet werden. Angeboten werden sollen u.a. die Artikel der beigefügten Einkaufsliste und Zusatzbeschaffung (Hygiene-, Elektro- und Sportartikel). Bei allen Artikeln ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich vorab eine Ab- und Zustimmung mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst notwendig. Die Anstalt ist jederzeit berechtigt, weitere Waren/Artikel aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt von der Artikelliste zu streichen. Der Pächter stellt für den Einkauf Sortimentslisten nebst Bestellformularen in ausreichender Menge zur Verfügung.
Als Leistungsumfang für die JVA Kassel I wird festgelegt, dass bis zu 300 Gefangenen einmal wöchentlich die Möglichkeit des Einkaufs durch den Konzessionär zu gewähren ist. Im 14-tägigen Wechsel ist immer eine Zweiganstalt mit der dort bestellten kommissionierten Ware anzufahren. Die Einkaufstermine werden für ein Jahr im Voraus vereinbart. Aktuell wird die hiesige Anstalt grundsaniert und es kann hinsichtlich des Einkaufs oder des Gefangenenbestandes zu Veränderungen kommen.
Der Verkauf von Lebens-, Genussmitteln, Hygiene-, Elektro- und Sportartikel an Gefangene findet wöchentlich immer samstags, ab 6.30 Uhr (Zugang zur Anstalt) statt. Das derzeitige Volumen liegt bei ca. [Betrag gelöscht] Euro jährlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betriebsrisiko ausschließlich dem Konzessionär obliegt. Grundlage der Angebotsabgabe ist die nachfolgende aufgeführte Mindestproduktpalette.Angeboten werden sollen die Artikel in mehrfacher Auswahl nachfolgender Artikelgruppen: a) Gemüse, b) Obst, c) Milch und Frischkost, d) Verpackte Wurst und Fleischwaren, e) Kuchen und Cerealien, e) Tabak und Rauchwaren, f) Konserven, g) Kosmetik, h) Verschiedenes wie Mehrfachstecker, Antennenkabel, Schreibmaschinenbänder, Korrekturbänder, Batterien (AA/AAA), Lesehilfen von 1.00 bis 3.00, Spülmittel und Schwämme, i) Nichtalkoholische Getränke, j) Konfitüre und Honig, k) Kaffee und Tee, l) Süßwaren und Zucker m) Schreibwaren, n) Auf-Backwaren, o) Gewürze. Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährden, sind beim Verkauf an Gefangene nicht zugelassen. Dies gilt insbesondere für Rauschmittel, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, alkoholfreies Bier und alkoholfreie Wein sowie Sekt, mit Alkohol versetzte Pralinen u. ä., scharfe Gewürze insbesondere Pfeffer, Gasampullen für Feuerzeuge, Feuerzeuge mit Reibrand der Marken Bic und Pobell, Arzneimittel, explosive und/oder leichtentzündliche Stoffe, sowie stark säurehaltige, ätzende und/oder alkoholhaltige Reinigungs- und Hygienemittel insbesondere auch Spraydosen. Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: Die Angebotspalette, die Flexibilität, Berücksichtigung besonderer saisonaler Waren.
- Kriterium: Die Preisgestaltung des Warensortiments.
- Kriterium: Die personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist
- Kriterium: Die vorstehend aufgeführten Konzeptinhalte sind Auswahlkriterien zur Bewertung der eingehenden Angebote
Beginn: 01.11.2022
Ende: 31.10.2026, mit der Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr, bis einschließlich 31.10.2027, maximale Vertragsdauer 5 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2021 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2018-2020 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der Gefangenentelefonie.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021, 2021 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Gefangenentelefonie oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Gefangenentelekommunikation, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangenentelekommunikation“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge. Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelefonie bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)