ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42032
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS
ETCS Ausrüstung Karlsruhe Hbf bis Bf Rastatt
ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS, Los 1: Karlsruhe bis Rastatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS-Ausrüstung Karlsruhe-Rastatt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS, Los 1: Karlsruhe bis Rastatt
Stromversorgungsanpassung für ETCS im Stellwerk Ettlingen West Ef
Die zusätzliche Leistung besteht aus der Ertüchtigung der vorgelagerten Stromversorgung des Stellwerks und ist erforderlich, um das gesamte Gewerk und somit ETCS erfolgreich abschließen und in Betrieb nehmen zu können durch die Detailkenntnisse im eigenen Stellwerk und der Gewährleistungsübernahme des Herstellers an das Gesamtsystem. Die komplexe Projektierung kann in der LST Anlage vollumfänglich betrachtet werden. Eine Abstimmung zwischen der Außenanlage und Innenanlage ist dadurch automatisch gegeben.