S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22319
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord
Los 8 Ingenieurbau Nord
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Los 8 Ingenieurbau Nord
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Land: Deutschland
MKA 323: EÜ Sieg – Planung und Ausführung zusätzlicher Vorsignalbaken (MKA 84_45)
An der LSW im Bereich der EÜ „Sieg“ müssen Vorsignalbaken befestigt werden. Hierfür werden die Bemessung und Ausführung zusätzlicher Haltekonstruktionen erforderlich.
Die LST-Planung lag zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung und Ausschreibung noch nicht vor, so dass die betreffenden Haltekonstruktionen ursprünglich nicht berücksichtigt wurden.
Die Planung und Ausführung des Bauwerks "EÜ Sieg" erfolgt umfassend durch den AN Los 8.001. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die erforderlichen planerischen und baulichen Anpassungen zur Berücksichitgung der Vorsignalbaken getrennt von der übrigen Bauleistung an einen anderen AN zu vergeben.