Projektsteuerung Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 70 und PFA 80 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58035
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 70 und PFA 80
Projektsteuerung Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 70 und PFA 80
Projektsteuerungsleistungen für den Ausbau Eisenbahnknoten Magdeburg, 2. Baustufe des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 80 Spurplan Süd sowie PFA 70 Spurplan Nord mit folgenden wesentlichen Maßnahmen:
− Erneuerung des Bahnkörpers und der Gleis− und Oberleitungsanlagen
− Erneuerung, Teilerneuerung bzw. Neubau mehrerer Ingenieurbauwerke (EÜ, Stützwände, Torsionsbalkenbrücken und Schallschutzwände)
− entsprechende Anpassung der Leit− und Sicherungstechnik sowie der Starkstrom− und Telekommunikationsanlagen
− Erneuerung des Bahnsteigs Haltepunkt Hasselbachplatz und Verkehrsstation MD Neustadt.
(Die übertragene Leistung umfasst die Leistungsstufe 2 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für PFA 70 und für den PFA 80 (Rest Leistungsphase 4) und die Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) für PFA 80)
Option 1 PFA 70 – Leistungsstufe 3 Lph 5-7 + Bauphasen 1.1 – 1.4: 04/2026 – 11/2029
Option 2 PFA 70 – Leistungsstufe 3 Bauphasen 2.1 – 2.3: 12/2029 – 05/2031
Option 3 PFA 70 – Leistungsstufe 3 Bauphasen 3 – 4: 06/2031 – 10/2034
Option 4 PFA 80 – Leistungsstufe 3 Bauphase 0: 09/2023 – 06/2024
Option 5 PFA 80 – Leistungsstufe 3 Bauphase 1.1 – 1.3: 06/2024 – 08/2025
Option 6 PFA 80 – Leistungsstufe 3 Bauphase 2 + 3 + 4: 08/2025 – 06/2028
Zuschlagskriterium:
— 80 % Honorar: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert,
— 20 % Belegungsfaktor: (= Summe kalkulierter Personalaufwand / Summe der Einsatzzeit in Monaten)
Die Summe der Einsatzzeit und des kalkulierten Personalaufwandes werden aus der Anlage 2.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
In die Wertungssumme fließen die übertragenen und optionalen Leistungen mit ein.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
1. Nachweis des Bewerbers
Nachweis von mind. 2 Referenzprojekten der letzten zehn (10) abgeschlossenen Kalenderjahren zu erbrachten Projektsteuerungsleistungen der Bewerber, vergleichbar mit der ausgeschriebenen Projektsteuerung von komplexen Neu- oder Ausbauprojekten von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen.
Dabei werden nur solche Projekte anerkannt, die mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
• Mindestens eines der Projekte muss über ein Bauvolumen von > 50 Mio. EUR (netto) verfügen
• Mindestens eines der Projekte muss über ein Bauvolumen von > 30 Mio. EUR (netto) verfügen
Darüber hinaus ist die Anwendung der BIM-Methodik erforderlich und entsprechende Zugänge notwendig (BIM-Anforderungen siehe Anlage "01.1 Projektbeschreibung und Leistungsbeschreibung").
2. Nachweis des einzusetzenden Personals:
Qualifiziertes Personal, welches jeweils über
- einem Studienabschluss und
- Berufserfahrung in der Steuerung von komplexen Neu- oder Ausbauprojekten von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen mit Baugewerken und technischer Streckenausrüstung verfügen.
Der Nachweis erfolgt über die in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen in der:
1. Termin-, Planungs- und Schnittstellensteuerung mit einem Bauvolumen von mind. 50 Mio. EUR mit mind. 6 Jahren Erfahrung, unter Anwendung von Projektmanagementsoftware (z.B. Jira), Datenverwaltungssystemen (z.B. Doxis, EPLASS) von mindestens 2 Personen mit jeweils 2 Referenzprojekten (dabei können die angegebenen Referenzprojekte identisch sein).
2. Technischen Steuerung des IBN-Genehmigungsprozesses inkl. EG-Zertifizierung von mindestens 1 Person mit 1 Referenzprojekt mit mind. 6 Jahren Erfahrung.
3. Technischen Organisation und Steuerung der Inbetriebnahmeplanung und -konzeption von mindestens 1 Person mit 1 Referenzprojekt mit mind. 6 Jahren Erfahrung.
4. Anwendung von Projektmanagementsoftware (z.B. ITwo) und Risikomanagement (z.B. is.base) von mindestens 2 Personen mit 1 Referenzprojekt.
5. Kfm. Vertragssteuerung von Bauleistungen von mindestens 1 Person mit 1 Referenzprojekt (hier kann der Nachweis eines Referenzprojektes mit Baugewerken ohne techn. Streckenausrüstung erfolgen).
6. BIM-Projektbegleitung mit mind. 1 Jahr Erfahrung (Benennung von mind. 1 Referenzprojekt). Entsprechende Zugänge sind notwendig (BIM-Anforderungen siehe Anlage 01.1).
Der Nachweis über die vorgenannten Referenzen können durch das einzusetzende Personal in einem oder mehreren Projekten nachgewiesen werden.
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, Zeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Durch den Bieter ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderten Qualifikationen sowie Berufserfahrung erfüllen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage/Teilnahmeantrag kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v. H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. PLABIS INGENIEURGESELLSCHAFT mbH & Co. KG (Planung Lph 3-4)
2. INROS LACKNER SE (Planung Lph 1-4)
3. SIGNON Deutschland GmbH (Planung Lph 1-4)
4. DB Engineering & Consulting GmbH (Planung Lph 1-4)
5. Hays AG (Projektsteuerung Leistungsstufe 1)
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.