BE Netz_Erweiterung Reaktivierung_2021_Zuschlag Referenznummer der Bekanntmachung: BE Netz GmbH_Erweiterung Reaktivierung_2021_Zuschlag
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.be-netz.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
BE Netz_Erweiterung Reaktivierung_2021_Zuschlag
Ausschreibungsgegenstand sind Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der BE Netz GmbH in Richtung der Niederlande, konkret von Neuenhaus bis zur niederländischen Grenze (Los 1) und sodann bis zu Einfahrweiche der ProRail B.V. bei Coevorden (Los 2).
Die in Los 2 erfasste Bahnstrecke ist ca. 5 km lang und befindet sich in den Niederlanden. Innerhalb dieses Streckenabschnitts befindet sich eine Drehbrücke, die sanierungsbedürftig ist.
Beide werden zwingend nur an einen Auftragnehmer vergeben. Anzubieten sind daher zwingend beide Lose.
Beide Streckenabschnitte sollen für den Personenverkehr genutzt und mit bis zu 100 km/h befahren werden. Die Geschwindigkeit wird je nach Typologie und Verkehrssituation reduziert werden. Die Infrastruktur ist entsprechend anzupassen. Derzeit werden beide Streckenabschnitte mit Güterverkehr befahren. Die Bahnstrecke des Los 1 ist bereits mit Leit- und Sicherungstechnik ausgestattet. Die Leit- und Sicherungstechnik, die nunmehr bis zur Landesgrenze verläuft, muss adaptiert werden und für den SPNV ertüchtigt werden. Dies bedeutet insbesondere die Herstellung von Bahnübergängen etc. für den SPNV.
Die Investitionskosten für Los 1 ohne Planungskosten sind mit rund 20 Mio. Euro, die Investitionskosten für Los 2 ohne Planungskosten mit 9,7 Mio EURO veranschlagt. Das Budget hängt insbesondere auch von dem Förderumfang ab und wird nach Vorliegen der Förderbescheide noch konkretisiert.
Die Ausschreibung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die beantragen Bewilligungsbescheide durch die zuständigen Behörden vollständig erlassen wird. Der Zuschlag wird erst nach Erlass der Bewilligung der beantragten Förderung erteilt.
Ziel ist es, die Gesamtstrecke bis Dezember 2025 und die Teilstrecke bis Emlichheim spätestens bis 2024 fertigzustellen.
Generalplanungsleistung zur Reaktivierung bis zur Staatsgrenze
BE Netz AG Otto-Hahn Straße 1 48529 Nordhorn Die zu beplanende Strecke ist in den Vergabeunterlagen detailliert erfasst.
Ausschreibungsgegenstand sind Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der BE Netz GmbH in Richtung der Niederlande, konkret von Neuenhaus bis zur niederländischen Grenze (Los 1) und sodann bis zu Einfahrweiche der ProRail B.V. bei Coevorden (Los 2).
Generalplanungsleistung zur Reaktivierung ab Staatsgrenze
BE Netz AG Otto-Hahn Straße 1 48529 Nordhorn Die zu beplanende Strecke ist in den Vergabeunterlagen detailliert erfasst.
Ausschreibungsgegenstand sind Generalplanungsleistungen zur Erweiterung der Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der BE Netz GmbH ab niederländischer Grenze bis zu Einfahrweiche der ProRail B.V. bei Coevorden (Los 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Reaktivierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reaktivierung Coevorden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSR31V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zurVerfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWBjedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass
Dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden istoderzu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
$ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehnKalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]