Planungsleistungen LST ESTW Hanau Hbf 2. Baustufe, Bf. Hanau Südseite Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56193
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen LST ESTW Hanau Hbf 2. Baustufe, Bf. Hanau Südseite
Planungsleistungen LST ESTW Hanau Hbf 2. Baustufe, Bf. Hanau Südseite
Planungsleistungen LST ESTW Hanau Hbf 2. Baustufe, Bf. Hanau Südseite
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Maßnahme liegt die Auftragswertschätzung über dem Schwellenwert EU. Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der SektVO im Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. SektVO §48 (9). Durch die Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems (nach SektVO §48) kann die neuerliche Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs entfallen. Es wird die Bekanntmachung des Qualifizierungssystems zugrunde gelegt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen LST ESTW Hanau Hbf 2. Baustufe, Bf. Hanau Südseite
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.