Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Herstellung Vorflut (MKA 147_55)
Die vorhandene Tiefenentwässerung sollte zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers genutzt werden. Im Zuge der Ausführung hat sich herausgestellt, dass die in der Entwurfsplanung geplante Anbindung der Streckenentwässerung ab km 65,1 an die Vorflut (vorhandene Streckenentwässerung ab km 65,1) nicht durchführbar ist. Die vorhandene Sammelleitung DN 400 unter den Gleisanlagen im Bereich des geplanten Gleises 113 ist an mehreren Stellen unterbrochen und kann somit nicht zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers genutzt werden. Weiterhin wird aufgrund der größeren Durchflussmenge als in der Entwurfsplanung angenommen und der daraus resultierenden Rohrdimensionierung eine neue Anbindung von der Querung in km 65,1 bis in den nächstgelegenen Mischwasserkanal der Stadt Aachen am Haltepunkt Eilendorf erforderlich. Für die Anbindung werden ab km 65,1 Drainagen mit 400er Querschnitt bahnparallel zur Versickerung des Oberflächenwassers bis zum Schacht 181,55 eingebaut. Der Schacht 181,55 wird über eine Sammelleitung mit 300er Querschnitt an den Schacht 10278022 angebunden. Während der Tiefbauarbeiten für die Entwässerung sind aufgrund der geringen Abstände und der Abgrabtiefe zwei Oberleitungsmasten (Maste 65-4 und 65-6n) bauzeitlich zu sichern. Auch im Hinblick auf den Gleisbereich und die Signalanlagen müssen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden, z.B. Verbau. Diese Sachverhalte waren im Rahmen der Entwurfsplanung unvorhersehbar und konnten somit nicht im Hauptvertrag erfasst werden.