Gemeinde Bad Essen / Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte - Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 285
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Bad Essen / Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte - Generalplanungsleistungen
Generalplanungsleistungen für den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in Bad Essen
Gartenstraße 49152 Bad Essen
Die Gemeinde Bad Essen plant den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Gartenstraße 81 in 49152 Bad Essen.
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen, der weiteren Ausweisung von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen bedienen zu können.
Die Gemeinde Bad Essen hat aufgrund der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindergärten und Krippen ein Grundstück mit einer Größe von 7.000 qm an der westlichen Ortszufahrt der Ortschaft Bad Essen erworben.
Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume berücksichtigen. Das Raumkonzept soll die Anforderungen zur möglichen Umsetzung eines integrativen Betreuungsangebotes berücksichtigen, zudem soll die pädagogische Arbeit sowohl nach einem gruppenbezogenen Konzept als auch nach einem Werkstattkonzept möglich sein.
Die Einhaltung der Mindestvorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) vom 07.07.2021 (Nds. GVBl. S. 470) sowie der voraussichtlich im September 2021 in Kraft tretenden Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
(DVO-NKiTaG) ist jedoch zwingend. Weiterhin ist die VDI 6000 für Kindergärten und Kindertagesstätten sowie das gültige Regelwerk der DGUV (DGUV 102-602) ebenfalls zu beachten.
Bei der Planung sollen folgende Betreuungsangebote in der Kindertagesstätte berücksichtigt werden:
1 Kindergartenregelgruppe (ganztägige Betreuung)
1 Kindergartenintegrationsgruppe (ganztägige Betreuung)
1 Kindergartenregelgruppe (halbtägige Betreuung)
2 Krippenregelgruppen (ganztägige Betreuung)
1 Krippenregelgruppe (halbtägige Betreuung)
Wünschenswert wäre, dass die Planung der Kindertagesstätte für einen der Gruppenräume auch eine andere Nutzungskonstellation ermöglichen würde, d.h. dass z.B. eine Krippengruppe auch als Kindergartengruppe oder altersübergreifende Gruppe genutzt werden kann.
Bereits bei der Planung der Kindertagesstätte ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt die räumlichen Voraussetzungen für ein "Über-Nacht-Betreuungsangebot" bieten soll. Somit ist für das Betreuungspersonal (zwei Fachkräfte) insbesondere ein Ruhe-, Aufenthalts- und Sanitärbereich einzuplanen, der jedoch zunächst noch anderweitig genutzt werden kann.
Die von den Krippengruppen genutzten Räumlichkeiten sind zwingend im Erdgeschoss unterzubringen. Für die übrigen Räume ist die Lage grundsätzlich offen. Eine Zweigeschossigkeit ist daher in Teilen möglich. Der Eingangsbereich oder die Eingangsbereiche sollen barrierefrei hergestellt werden. Für die evtl. später angedachte Nutzung der Kindertagesstätte außerhalb der regulären Öffnungszeiten z.B. als Familienzentrum, für Elternkurse, für einzelne Kurse der Volkshochschule bzw. anderer Dritter oder auch als Elterncafe soll die Möglichkeit einer Abtrennung bzw. einer separaten Zugänglichkeit eines Teilbereichs des Gebäudes mit multifunktional nutzbaren Räumen der Einrichtung mit angedacht und skizziert werden.
Gesucht wird ein Konzept, das den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte mit guten architektonischen, pädagogisch und funktional durchdachten Merkmalen entspricht. Dabei ist der für den Betrieb einer Kindertagesstätte sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zu berücksichtigen sowie eine ressourcenschonende,
nachhaltige und wirtschaftliche Objektplanung vorzunehmen und zu erläutern. Es ist der Standard für ein Energieeffizienzgebäude 40 für Nichtwohngebäude zu berücksichtigen und planerisch vorzusehen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die hierfür erforderlichen Generalplanungsleistungen vergeben werden. Dabei ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Hinsichtlich der Beauftragung sind folgende Stufen für die jeweiligen
Leistungsbilder vorgesehen:
Objektplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat beauftragt.
Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat beauftragt.
Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-6 wird separat beauftragt.
Mit der Planung soll direkt nach der Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Mai 2024 anvisiert, sodass ab August 2024 das Gebäude genutzt werden kann.
Folgende vorläufigen Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:
* KG 300+400: ca. 4,50 Mio. Euro netto
* KG 300: ca. 3,20 Mio. Euro netto
* KG 400: ca. 1,30 Mio. Euro netto
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 bis 4 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor.
Der Abruf der Leistungen zur Stufe 2 bis 4 - einzeln oder im Ganzen, auch innerhalb der Leistungsphasen - hat spätestens innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Fertigstellung aller Arbeiten des AN aus der letzten beauftragten Leistungsphase erfolgen; bis dahin verbleibt die vertragliche Bindung des AN. Der Abruf des AG bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.
Dem AN steht kein Anspruch auf Abruf der Leistungen zur Stufe 2 bis 4 zu, er kann auch aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art, ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bietergemeinschaft der Stephan Leiwe Architektur GmbH mit Landwehr & Partner Architekten & Ingenieure, KSH Ingenieurbüro GmbH sowie Ingenieurbüro Hunger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melle
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49324
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://leiwe.de
Ort: Sulingen
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27232
Land: Deutschland
Ort: Melle
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49324
Land: Deutschland
Ort: Bad Essen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49152
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDJ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland