Gemeinde Bad Essen / Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte - Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 285

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDFU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDFU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Bad Essen / Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte - Generalplanungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 285
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanungsleistungen für den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in Bad Essen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Gartenstraße 49152 Bad Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Bad Essen plant den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Gartenstraße 81 in 49152 Bad Essen.

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen, der weiteren Ausweisung von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen bedienen zu können.

Die Gemeinde Bad Essen hat aufgrund der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindergärten und Krippen ein Grundstück mit einer Größe von 7.000 qm an der westlichen Ortszufahrt der Ortschaft Bad Essen erworben.

Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume berücksichtigen. Das Raumkonzept soll die Anforderungen zur möglichen Umsetzung eines integrativen Betreuungsangebotes berücksichtigen, zudem soll die pädagogische Arbeit sowohl nach einem gruppenbezogenen Konzept als auch nach einem Werkstattkonzept möglich sein.

Die Einhaltung der Mindestvorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) vom 07.07.2021 (Nds. GVBl. S. 470) sowie der voraussichtlich im September 2021 in Kraft tretenden Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

(DVO-NKiTaG) ist jedoch zwingend. Weiterhin ist die VDI 6000 für Kindergärten und Kindertagesstätten sowie das gültige Regelwerk der DGUV (DGUV 102-602) ebenfalls zu beachten.

Bei der Planung sollen folgende Betreuungsangebote in der Kindertagesstätte berücksichtigt werden:

1 Kindergartenregelgruppe (ganztägige Betreuung)

1 Kindergartenintegrationsgruppe (ganztägige Betreuung)

1 Kindergartenregelgruppe (halbtägige Betreuung)

2 Krippenregelgruppen (ganztägige Betreuung)

1 Krippenregelgruppe (halbtägige Betreuung)

Wünschenswert wäre, dass die Planung der Kindertagesstätte für einen der Gruppenräume auch eine andere Nutzungskonstellation ermöglichen würde, d.h. dass z.B. eine Krippengruppe auch als Kindergartengruppe oder altersübergreifende Gruppe genutzt werden kann.

Bereits bei der Planung der Kindertagesstätte ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt die räumlichen Voraussetzungen für ein "Über-Nacht-Betreuungsangebot" bieten soll. Somit ist für das Betreuungspersonal (zwei Fachkräfte) insbesondere ein Ruhe-, Aufenthalts- und Sanitärbereich einzuplanen, der jedoch zunächst noch anderweitig genutzt werden kann.

Die von den Krippengruppen genutzten Räumlichkeiten sind zwingend im Erdgeschoss unterzubringen. Für die übrigen Räume ist die Lage grundsätzlich offen. Eine Zweigeschossigkeit ist daher in Teilen möglich. Der Eingangsbereich oder die Eingangsbereiche sollen barrierefrei hergestellt werden. Für die evtl. später angedachte Nutzung der Kindertagesstätte außerhalb der regulären Öffnungszeiten z.B. als Familienzentrum, für Elternkurse, für einzelne Kurse der Volkshochschule bzw. anderer Dritter oder auch als Elterncafe soll die Möglichkeit einer Abtrennung bzw. einer separaten Zugänglichkeit eines Teilbereichs des Gebäudes mit multifunktional nutzbaren Räumen der Einrichtung mit angedacht und skizziert werden.

Gesucht wird ein Konzept, das den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte mit guten architektonischen, pädagogisch und funktional durchdachten Merkmalen entspricht. Dabei ist der für den Betrieb einer Kindertagesstätte sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zu berücksichtigen sowie eine ressourcenschonende,

nachhaltige und wirtschaftliche Objektplanung vorzunehmen und zu erläutern. Es ist der Standard für ein Energieeffizienzgebäude 40 für Nichtwohngebäude zu berücksichtigen und planerisch vorzusehen.

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die hierfür erforderlichen Generalplanungsleistungen vergeben werden. Dabei ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Hinsichtlich der Beauftragung sind folgende Stufen für die jeweiligen

Leistungsbilder vorgesehen:

Objektplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10)

1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.

2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat beauftragt.

3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat beauftragt.

4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat beauftragt.

Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15)

1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.

2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat beauftragt.

3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat beauftragt.

4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat beauftragt.

Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14)

1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.

2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.

3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-6 wird separat beauftragt.

Mit der Planung soll direkt nach der Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Mai 2024 anvisiert, sodass ab August 2024 das Gebäude genutzt werden kann.

Folgende vorläufigen Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:

* KG 300+400: ca. 4,50 Mio. Euro netto

* KG 300: ca. 3,20 Mio. Euro netto

* KG 400: ca. 1,30 Mio. Euro netto

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl. die Datei "TNW02_Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb" in den Teilnahmeunterlagen --> Ordner "Sonstiges".

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:

Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 bis 4 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor.

Der Abruf der Leistungen zur Stufe 2 bis 4 - einzeln oder im Ganzen, auch innerhalb der Leistungsphasen - hat spätestens innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Fertigstellung aller Arbeiten des AN aus der letzten beauftragten Leistungsphase erfolgen; bis dahin verbleibt die vertragliche Bindung des AN. Der Abruf des AG bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.

Dem AN steht kein Anspruch auf Abruf der Leistungen zur Stufe 2 bis 4 zu, er kann auch aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art, ableiten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Ein Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen.

Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Deckungshöhe (s. Vertragsentwurf Teil B) wird erst nach Auftragserteilung notwendig.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Referenzen sind einzureichen:

* Bereich Generalplanung:

Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für die Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Generalplanung erbracht worden sein.

x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

* Tätigkeitsbereich Objektplanung:

Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

x Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von [Betrag gelöscht] EUR netto für die KGR 300+400 aufweisen.

x Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone III aufweisen

x Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Kindertagesstätte (Neubau oder Anbau) zugeordnet werden können.

x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung erbracht worden sein.

* Tätigkeitsbereich Tragwerksplanung:

Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

x Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von [Betrag gelöscht] EUR netto für die KGR 300+400 aufweisen.

x Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II aufweisen

x Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Kindertagesstätte (Neubau oder Anbau) zugeordnet werden können.

x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung erbracht worden sein.

* Tätigkeitsbereich Technische Ausrüstung:

Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:

x Projektvolumen KGR 400: Die Referenz muss mindestens ein Projektvolumen von [Betrag gelöscht] EUR netto für die KGR 400 aufweisen.

x Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II aufweisen

x Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Kindertagesstätte (Neubau oder Anbau) zugeordnet werden können.

x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.

x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5 der Technischen Ausrüstung erbracht worden sein

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 75 VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/11/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 01.10.2021 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 06.12.2021 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):

Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDFU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021

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