Kontrolle der Verpflichtung zur Einhaltung der 3G-Regelungen nebst MNB sowie Durchführung von Fahrausweiskontrollen im ÖPNV 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rms-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrolle der Verpflichtung zur Einhaltung der 3G-Regelungen nebst MNB sowie Durchführung von Fahrausweiskontrollen im ÖPNV 2022
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen zur Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der nach dem IfSG geltenden 3G-Regelungen, der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Durchführung von Fahrkartenprüfungen in den Fahrzeugen des SPNV und BPNV sowie an Stationen und Haltestellen im Bediengebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes im Zeitraum vom 21.03.2022 bis 31.12.2022.
Süd- und Mittelhessen (Verbund- und Bediengebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes)
Die zu erbringenden Leistungsarten (3G, MNB, Fahrausweiskontrolle) werden vom Auftraggeber vorgegeben und können alle zeitgleich erbracht oder durch diesen kurzfristig abgeändert werden (z.B. Wechsel von der Durchführung von 3G-Kontrollen zur Durchführung von 3G- und Fahrscheinkontrollen). Im Falle einer Anpassung der gesetzlichen Vorgaben, so etwa der vom Gesetzgeber für erforderlich erachteten Schutzmaßnahmen nach dem IfSG und/oder der Beförderungsbedingungen des RMV, ist auch eine Anpassung der vorgegebenen Leistungsarten durch den Auftraggeber möglich, insofern die neuen Leistungsarten einen ähnlichen Charakter besitzen.
Die aufgeführten Leistungen können/sollen, nach vorheriger Ankündigung durch den Auftraggeber, auch im Rahmen von Schwerpunktkontrollen sowie in gemeinsamen Einsätzen zusammen mit Mitarbeitern von Ordnungsbehörden und/oder Mitarbeitern anderer durch den Auftraggeber bestimmter Prüfdienste erbracht werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kontrolle der Verpflichtung zur Einhaltung der 3G-Regelungen u.a. im ÖPNV 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vsd-sicherheitsdienste.de
Das Unternehmen kann Unteraufträge vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Unterlagen zur Konkretisierung der Leistung können über Subreport per Download (https://www.subreport.de/E34129326) bezogen werden.
2) Wichtige Information zur Auftragserteilung:
a) Die Auftragserteilung steht unter einem Vorbehalt.
Die Beauftragung der Leistungen setzt voraus, dass dem Auftraggeber zu ihrer Finanzierung ausreichende Fördermittel vom Land Hessen gewährt werden. Ein Förderbescheid liegt dem Auftraggeber derzeit noch nicht vor. Da der Auftraggeber diesen Prozess nicht beeinflussen kann, erfolgt die Vorinformation bzw. dieser Aufruf zum Wettbewerb unter der Voraussetzung einer positiven Fördermittelzusage.
b) Tarifvertrag zur Kalkulationsgrundlage Bei der Kalkulation der Angebotspreise ist der mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Hessen, und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Hessen, am 19. Februar 2021 abgeschlossene Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]