EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Bioabfall und Grüngut für den Lahn-Dill-Kreis/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awld.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Bioabfall und Grüngut für den Lahn-Dill-Kreis/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill
Die auszuschreibenden Leistungen werden im gegenständlichen Verfahren in zwei Losen vergeben.
Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen der Lose 1 und 2 dargestellt.
– Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut (inkl. Wurzelholz).
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall
– Übernahme von Bioabfall am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Aßlar;
– Transport des Bioabfalls zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n;
– Ggf. Übernahme der ausgeschriebenen Bioabfallmengen aus dem nördlichen Kreisgebiet an einer Übernahmestelle des Auftragnehmers im Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden: Haiger, Dietzhölztal, Eschenburg, Dillenburg und Siegbach (möglicher Wertungsbonus);
– Verwertung des übernommenen Bioabfalls;
– Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe (u. a. Störstoffe/Siebreste und ggf. Gärreste);
– Mengenspanne: 8.500 Mg bis 10.500 Mg Bioabfall pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr (bis max. 31.12.2032), sofern er nicht bis spätestens zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (erstmals bis zum 31.12.2026) von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut (inkl. Wurzelholz)
– Übernahme des Grüngutes (inkl. Wurzelholz) am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Aßlar (ggf. nach entsprechender Vorzerkleinerung Vor-Ort durch den Auftragnehmer);
– Transport zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n;
– Transport des Grünguts zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs- /Verwertungsanlage/-n – Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Grüngutes;
– Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe (Störstoffe/Siebreste);
– Mengenspanne: 5.000 Mg bis 7.000 Mg Grüngut pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr (bis max. 31.12.2032), sofern er nicht bis spätestens zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (erstmals bis zum 31.12.2026) von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021), für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2021 ggf. geschätzt);
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall;
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Bioabfall;
– Soweit angeboten: Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für Bioabfall im nördlichen Kreisgebiet.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Grünabfall;
Alternativ: Referenz gemäß Los 1.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Grünabfall.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 10.000 Mg Bioabfall für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Bioabfall. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung geführt werden. Bei Nutzung mehrerer Anlagen ist der Nutzungsnachweis für alle Anlagen sowie die vorgesehen Mengenaufteilung auf die Anlagen anzugeben (inkl. Eintragung im Angebotsvordruck). Die vorgesehene/-n Behandlungsanlage/-n muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt sein und sich im Regelbetrieb befinden.
– Soweit angeboten: Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für Bioabfall im nördlichen Kreisgebiet. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung geführt werden.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 4.000 Mg Grünabfall für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenz gemäß Los 1.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Grünabfall. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung geführt werden. Die vorgesehene/-n Behandlungsanlage/-n muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt sein und sich im Regelbetrieb befinden.
– Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (GVBI. S. 354).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.