Anschluss des Frankfurter Zoos an das Fernwärmenetz und Versorgung mit Fernwärme Referenznummer der Bekanntmachung: 01/22 - Fernwärme Zoo
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://frankfurt.de/de-de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/energiereferat
Abschnitt II: Gegenstand
Anschluss des Frankfurter Zoos an das Fernwärmenetz und Versorgung mit Fernwärme
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, die bestehende „dezentrale“ Wärmeversorgung auf eine zentrale Versorgung umzustellen. In der Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Fernwärmeversorgung durch Anschluss an ein Fernwärmenetz werden ein großes Energie- und Kosteneinsparpotential sowie eine Steigerung der Versorgungs- und Betriebssicherheit gesehen.
Im Rahmen der Interessenbekundung ist in einem gesonderten Schreiben plausibel darzulegen, wie die in II.2.4.) genannten Kernanforderungen/Leistungsmerkmale erbracht werden können.
Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Wärmeversorgung des Zoos neu auszurichten. Die Wärmeversorgung erfolgt aktuell durch mehr als 20 lokale, objektsbezogene Heizungsanlagen in den Tiergehegen auf dem Zooareal, im Zoogesellschaftshaus sowie in den Betriebsgebäuden auf dem Zoowirtschaftshof, die alle mit Erdgas betrieben werden. Der Gasverbrauch betrug in den Jahren 2017 bis 2018 ca. 8.200 MWH/a. Aufgrund des Vorhabens, rund 60 % des Zooareals zu Erneuerung, darunter zwei großvolumige Geo-Zonen-Hallen, das Vorhaben zur Errichtung eines Frankfurt Conservation Centers (FCC) und eine geplante Gastronomie auf derzeitigem Spielplatzareal, die jedoch allesamt mit energieeffizienten TGA-Konzepten geplant werden, ist mit einem künftigen Wärmeversorgungsbedarf von bis zu 12.000 MW/h rechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die bestehende dezentrale Wärmeversorgung auf eine zentrale Versorgung umzustellen. In der Umstellung auf eine Fernwärmeversorgung durch Anschluss an ein Fermwärmenetz werden eine große Energie- und Kosteneinsparpotential sowie eine Steigerung der Versorgungs- und Betriebssicherheit gesehen.
Das Vorhaben soll unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Nachhaltigkeit realisiert werden, und kostenträchtige Brückenlösungen sollen vermieden werden.
Bei Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz sind die Eingriffe an die bestehende Infrastruktur sowie insbesondere in den regulären Zoobetrieb auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Es sind möglichst viele Fernwärmeleitungsabschnitte außerhalb des Zoogeländes im öffentlichen Straßenraum zu verlegen, sodass die Liegenschaften des Zoos von dort aus auf dem kürzesten Weg angeschlossen werden können.
Der Stadt Frankfurt stehen derzeit innerhalb des räumlich und technisch notwendigen Rahmens keine eigenen Flächen/Durchleitungsmöglichkeiten für die Erschließung des Zoos durch Fernwärme zur Verfügung.
Die Stadt Frankfurt am Main – Energiereferat ruft daher geeignete Unternehmen auf, die die hier
geforderten Anforderungen an die Fernwärmeversorgung des Zoos der Stadt Frankfurt erfüllen, ihr Interesse zu bekunden.
Dabei sind vor allem folgende Kernanforderungen/Rahmenbedingungen zu erfüllen:
• Planung und Umsetzung eines flächendeckenden Wärme-/Kälteversorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der Zootierhaltung in unterschiedlichen Raumklimaszenarien.
• Sicherstellung der Versorgungsmöglichkeit mit Fernwärme von 12.000 MWh.
• Bereitstellung der Fernwärme in diesem Umfang mit einem Primärenergiefaktor <= 0,3
• Anteil erneuerbarer Energien und gewerblicher oder industrieller Abwärme in der Fernwärmelieferung von aktuell mindestens 20% auf 100% steigend - angepasst an die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt – mindestens jedoch um 4% pro Jahr.
• Vorfinanzierung des Ausbaukostenzuschusses für die Heranführung der FW-Hauptleitung an das Zooareal im Straßenbereich Am Tiergarten und für die Schaffung entsprechender FW-Netzstrukturen auf dem Zoogelände und dem Wirtschaftshofareal (hierfür ist u.a. die Thüringer Straße mit Straßenbahnstraße zu queren); auch die Hausanschlusskosten der einzelnen Versorgungsbereiche sowie die Schaffung der Wärmekompaktstationen (Übergabestationen) sind zu übernehmen.
• Zudem ist ein Vorsorgekonzept im Havarie Fall notwendig (kostenlose Sicherstellung einer Wärmeversorgung mittels mobiler Heizzentralen innerhalb von 4 Stunden ab Störfallbeginn). Diese Latenzzeit muss zum Schutz der temperaturempfindlichen Tiere in einigen Bereichen eingehalten werden.
der Vertrag verlängert sich jährlich, wenn er nicht gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(a)Interessenbekundung
Interessenten können bis zum. 28.02.2022, 12.00 Uhr ihr Interesse bekunden, in dem sie formlos eine E-Mail an die in Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Anschluss des Frankfurter Zoos an das Fernwärmenetz und Versorgung mit Fernwärme" richten.
Das weitere Verfahren wird sodann über eine Vergabeplattform erfolgen. Der AG wird den Interessenten rechtzeitig, spätestens mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung (AzI) mitteilen, über welche konkrete e-Vergabeplattform die Teilnahmeunterlagen veröffentlicht und die weitere Kommunikation erfolgen wird. Allein die Interessenbekundungen können – aus technischen Gründen – per E-Mail eingereicht werden. Jegliche weitere Kommunikation sowie die Übertragung der späteren Interessensbestätigungen und Angebote hat sodann über die gewählte Vergabeplattform zu erfolgen. Ab der AzI ist eine Kommunikation per E-Mail nicht mehr zulässig. Die Interessenten, die den erforderlichen Nachweis erbracht haben und zur Interessensbestätigung aufgefordert werden, erhalten dann die Informationen über die im weiteren Verfahren verwendete Vergabeplattform. Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemein. ist bereits in der 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (siehe auch nachstehende 2. Phase – Interessenbestätigung). Die Einreichung eines TAs/Interessenbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr. Lediglich Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung, verbunden mit dem im folgenden Absatz geforderten Nachweis übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
Abweichend von der in vorgesehenen Handhabung in § 38 Abs. 4 ff. wird über die bloße Interessenbekundung hinaus für die Berücksichtigung einer Interessenbekundung als Grundlage der Fortsetzung des Verfahrens gefordert, dass die Interessenten schriftlich plausibel darstellen, wie sie die in II.2.4) geforderten Kernanforderungen erfüllen können. Hintergrund ist es, dass nur so möglichst früh belastbar sichergestellt werden kann, ob der eingeschlagene Verfahrensweg erfolgversprechend weitergeführt werden kann. Nur Interessenten, die die Erfüllung der Kernanforderungen nachvollziehbar belegen, können im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
(b) Interessenbestätigung
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht, insbesondere unter Nachweis der Umsetzbarkeit des Vorhabens nach II.2.4), ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe eines TAs (Interessensbestätigung) aufgefordert. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemein. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der TAe zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemein. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des TAs. Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zu Interessenbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit, die Anzahl der geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, wie folgt Gebrauch: die Auswahl der zur Angebotsabgabeaufzufordernden Bewerber erfolgt unter den nach formaler Prüfung wertungsfähigen Interessensbestätigungen anhand den in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Kriterien. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
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