EU-P 0312-21BV Grünstrombeschaffung im Wege von Power Purchase Agreements - Offshore-Windenergieanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0312-21BV

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-P 0312-21BV Grünstrombeschaffung im Wege von Power Purchase Agreements - Offshore-Windenergieanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0312-21BV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Stromliefervertrags bzw. von Stromlieferverträgen in Form von PPA(s) (sonstige Direktvermarktung) aus OWEA über ein Volumen von insgesamt rund 350 GWh p. a., was einer Kapazität vonrund 85 MWpeak entspricht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin möchte ihre Stromversorgung in Zukunft auf "Grünstrom" umstellen, um damit einennachhaltigen Beitrag zu ihren eigenen und den weltweiten Klimazielen zu leisten. Deshalb beabsichtigt siedie Beschaffung von "Grünstrom" im Wege der sonstigen Direktvermarktung in Höhe von mindestens 350GWh p.a.. Der "Grünstrom" muss durch Neuanlagen erzeugt worden sein. Die "Grünstromerzeugung" istdurch Herkunftsnachweise (HKN) dieser Anlagen nachzuweisen. Zugelassen sind gekoppelte HKN, die beimUmweltbundesamt (UBA) geführt oder durch das UBA anerkannt werden. Diese HKN sind im Rahmen derBeschaffungsmaßnahme(n) an die Auftraggeberin zu übertragen.

Zur anteiligen Umsetzung dieses Vorhabens beabsichtigt die Auftraggeberin den Abschluss eines odermehrerer Stromlieferverträge (PPA / sonstige Direktvermarktung) aus OWEA im Volumen von insgesamt rund350 GWh p.a. oder einer Kapazität von rund 85 MWpeak und gekoppelte HKN eingebettet in folgende Struktur:

Die Lieferung kann "take as produced" oder abgestimmt auf den Bedarf der Auftraggeberin erfolgen. Die andie Stromerzeugung für die Belieferung der Auftraggeberin gekoppelten HKN werden der Auftraggeberinübertragen.

Stromlieferung und HKN werden separat bepreist und entgolten. Inbetriebnahme nach demEEG und Lieferbeginn haben spätestens bis Ende 2025 und innerhalb eines Kalenderjahres zu erfolgen.Übergabepunkt für die Stromlieferung ist ein von der Auftraggeberin zu benennender Bilanzkreis inDeutschland. Die geforderte Gesamtleistung von insgesamt rund 350 GWh p.a. oder rund 85 MWpeak kann als Ganzes oder anteilig angeboten werden. Im Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes fürdie Belieferung aus einem Wind Offshore Park muss der Bieter für seine OWEA einen Zuschlag nach den EEG-Ausschreibungen 01.04.2017 oder 01.04.2018 nachweisen. Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahrenerfolgt der Abschluss eines Stromliefervertrags mit der Auftraggeberin, der mit der Inbetriebnahme nachEEG der beschaffungsrelevanten Anlage und Lieferbeginn wirksam wird. Die Auftraggeberin bündelt ihreStrombezüge und Eigenerzeugung in einem Gesamtportfolio, das durch einen auftraggeberseitig beigestellten Dienstleister bewirtschaftet wird.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 109-265496
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Der Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

EU-P 0312-21BV Grünstrombeschaffung im Wege von Power Purchase Agreements - Offshore-Windenergieanlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/01/2022

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