ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51364
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB
EÜ Karl-Heinz-Klingen Straße (2 Torsionsbalken); EÜ Hünxer Straße (2 Torsionsbalken) inkl. Erweiterung Randwegbrücke; BHf Dinslaken neuer Bahnsteig (durch Verlängerung PU); EÜ Weseler Straße Ab- und Neubau; Neubau Versickerungsbecken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bereich Wesel
EÜ Karl-Heinz-Klingen Straße (2 Torsionsbalken); EÜ Hünxer Straße (2 Torsionsbalken) inkl. Erweiterung Randwegbrücke; BHf Dinslaken neuer Bahnsteig (durch Verlängerung PU); EÜ Weseler Straße Ab- und Neubau; Neubau Versickerungsbecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Bestandsuntersuchungen (MKA 6_5)
Gegenstand dieser Vertragsabweichung ist Untersuchung des Bestandes. Diese ist notwendig, um die statische Berechnung der Randkappenerweiterung und Randwegbrücke durchführen zu können. Die vorhandenen Bestandsunterlagen geben keine ausreichenden Informationen zur Erfüllung der vertragliche vereinbarten Leistung.
Der Auftragnehmer ist bereits vor Ort und für die Ausführungsplanung zuständig. Daher wurden vom AN bereits die Bestandsunterlagen gesichtet.
Dem AN ist daher bekannt, welche Untersuchungen notwendig sind um die vertragliche Leistung erfüllen zu können. Zudem ist der AN im Zusammenhang mit den Bauarbeiten bereits vor Ort